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Jahreshauptversammlung 2024

Vortragsveranstaltung "Energetisches Sanieren" Bild 2

Nie war er so wertvoll wie heute

Unter diesem Motto fand am 29. Mai 2024 die diesjährige Jahreshauptversammlung des Vereins Haus & Grund Wunstorf e.V. statt. Knapp 170 Mitglieder füllten das Hotel Wehrmann-Blume bis auf den letzten Platz. In seinem Bericht des Vorstands verwies der Vorsitzende Dr. Stephan Kaufmann auf eine erneut positive Mitgliederentwicklung, stellte die vielfältigen Aktivitäten des Vereins dar und informierte über neue gesetzliche Regelungen.

Vortragsveranstaltung "Energetisches Sanieren" Bild 1

Schatzmeister Tobias Rademacher bekräftigte die durchweg solide Finanzsituation des Vereins, was durch die Kassenprüferin Frau Bredthauer bestätigt wurde und zu einer einstimmigen Entlastung des Vorstands durch die
anwesenden Mitglieder beitrug.
 

In seinem abschließenden Gastreferat widmete sich der Vorsitzende des Landesverbands Dr. Hans Reinold Horst dem unverändert brisanten „Heizungsgesetz“ und bekannte auf Nachfrage aus dem Zuhörerkreis, dass dieses im Einzelfall auch zu persönlichen Härten führen kann. Der traditionelle gemeinsame Imbiss rundete die überzeugende Veranstaltung ab.

Zum Abrechnungsjahr 2023 hat die viel kritisierte Beteiligung von Vermietern an den Heizkosten ihrer Mieter eingesetzt. Neben einer weiteren finanziellen Belastung, die wesentlich vom – nicht beeinflussbaren – Heizverhalten der Mieter abhängt, kommt auf Vermieter/innen damit auch zusätzlicher Verwaltungsaufwand zu. Haus & Grund Wunstorf erreichen zunehmend Anfragen, wie die vermieterseitig zu tragenden Kostenanteile zu ermitteln sind.

Handelt es sich um eine Wohnung in einem zentral beheizten Haus, so kann der Messdienstleister für die Heizkostenabrechnung mit dieser zusätzlichen Aufgabe beauftragt werden. In allen sonstigen Fällen (z.B. Etagenheizungen, Einfamilienhäuser) oder wenn Vermieter die Heizkostenabrechnung selbst vornehmen, ist es empfehlenswert, den Online-Rechner des BMWK zu nutzen, der unter dem Link https://co2kostenaufteilung.bmwk.de aufgerufen werden kann.

Im einfachsten Fall liegt die verbrauchte Heizenergie in kWh vor, z.B. auf der Gasrechnung des Versorgers. Dann wird nur noch die Wohnfläche benötigt, um die Kostenverteilung zwischen Vermieter und Mieter zu bestimmen. Schwieriger ist es bei Brennstoffen wie Öl oder Kohle, von denen nur verbrauchte Mengen (Liter, Tonnen, …) bekannt sind. In diesen Fällen kann der erforderliche kWh-Wert anhand einer Umrechnungstabelle in BAFA – Energie – Informationsblatt CO2-Faktoren bestimmt werden. Mit Hilfe der Tabelle auf Seite 8 kann beispielsweise ermittelt werden, dass 1 ltr. leichtes Heizöl 9,94 kWh Heizenergie ergibt, um dann für einen Verbrauch von bspw. 2000 ltr. in den Rechner 19880 kWh einzutragen.