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FAQ zum Energieausweis

1. Wer braucht einen Energieausweis?

Wer ein Haus baut, umbaut oder umfangreich saniert oder wer ein Haus oder eine Wohnung verkauft oder neu vermietet, muss sich einen Energieausweis ausstellen lassen. Besonderheiten gibt es für Häuser die unter Denkmalschutz stehen oder für Gebäude mit geringer Nutzfläche.

2. Wann braucht man einen Energieausweis?

Dem potenziellen Mieter oder Käufer muss der Energieausweis vorgelegt werden. Es reicht dabei aus, wenn der Energieausweis bei der Besichtigung deutlich sichtbar ausgehangen oder ausgelegt wird. Bei Vertragsschluss muss eine Kopie überreicht werden.

Wer eine kommerzielle Anzeige in einer Zeitung oder im Internet aufgibt, um einen Käufer oder einen Mieter zu finden, muss in der Anzeige Angaben aus dem Energieausweis machen. In einem bestehenden Mietverhältnis muss dem Mieter kein Energieausweis vorgelegt werden. Auch nicht, wenn man sich einen neuen Energieausweis ausstellen lässt.

3. Was ist zu beachten, wenn man keinen Energieausweis braucht?

Wer momentan keinen Energieausweis benötigt, sollte Unterlagen über den Energieverbrauch (z.B. Heizkostenabrechnung, Rechnungen des Heizöllieferanten) sorgfältig aufbewahren. Muss man sich später einen Energieausweis ausstellen lassen, verkürzt dies das Verfahren.

4. Was kostet ein Energieausweis?

Jeder Energieberater kann so viel für den Energieausweis verlangen, wie er möchte. Deshalb sollten mehrere Angebote eingeholt und die Preise verglichen werden. Ein Verbrauchsausweis ist dabei günstiger (ab 40 €) als ein Bedarfsausweis (Kurzverfahren ab 300 €, Langverfahren ab 600 €). Bei einer Eigentumswohnung trägt die Wohnungseigentümergemeinschaft die Kosten. Als Vermieter kann man die Kosten nicht auf den Mieter umlegen. Allerdings kann man als Vermieter die Kosten bei der Steuererklärung als Werbungskosten absetzen.

5. Was passiert, wenn man sich keinen Energieausweis ausstellen lässt?

Wer einen Energieausweis braucht, ihn aber nicht vorlegen bzw. übergeben kann oder aber die notwendigen Angaben in einer Anzeige nicht macht, muss mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 € rechnen. Der Miet- bzw. Kaufvertrag ist aber auch wirksam, wenn kein Energieausweis ausgestellt wurde.

6. Welche Vorteile hat ein Energieausweis?

Der Energieausweis soll die Vergleichbarkeit von Häusern bzw. Wohnungen sicherstellen. Jeder Eigentümer, aber auch jeder Miet- oder Kaufinteressent, soll sofort erkennen können, wie hoch der Energiebedarf eines Hauses oder einer Wohnung ist. Zudem enthält der Energieausweis Informationen darüber, wie ein Haus saniert oder modernisiert werden kann, um Energie einzusparen. Die möglichen Energieeinsparmaßnahmen zahlen sich dabei oft schon nach kurzer Zeit aus. Durch die Energieeinsparmaßnahmen erhöht sich zudem der Marktwert oder die Vermietbarkeit eines Hauses oder einer Wohnung.

7. Wer stellt einen Energieausweis aus?

Energieausweise werden von Energieberatern ausgestellt. Zugelassene Energieberater finden Sie über Ihren Ortsverein von Haus & Grund.

Haus & Grund Bayern Mitglieder können den verbrauchsbasierten Energieausweis auch bei unserem Kooperationspartner Minol bestellen.

>>Zur Bestellung

8. Kann ein Energieausweis für eine Wohnung ausgestellt werden?

Nein. Ein Energieausweis kann nur für das ganze Haus ausgestellt werden. Sie erhalten ihn von Ihrer Hausverwaltung.  Hat ein Haus noch keinen Energieausweis, kann jeder Wohnungseigentümer von der Wohnungseigentümergemeinschaft verlangen, dass sie einen Energieausweis ausstellen lässt. Auch dann, wenn die Mehrheit der Wohnungseigentümer dies nicht will.

9. Wann muss ein neuer Energieausweis ausgestellt werden?

Energieausweise haben grundsätzlich eine Gültigkeit von zehn Jahren ab Ausstellungsdatum. Sie können nicht verlängert werden. Wenn ein Haus umgebaut oder umfangreich saniert wird, muss möglicherweise ein neuer Energieausweis ausgestellt werden.

10. Gibt es verschiedene Arten von Energieausweisen?

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Beim Bedarfsausweis wird von einem Energieberater anhand von Unterlagen (z.B. Bauplan, Baubeschreibung, Wärmeschutznachweis) oder nach einer Begehung der theoretische Energiebedarf des Gebäudes ermittelt. Der Verbrauchsausweis wird grundsätzlich anhand des tatsächlichen Energieverbrauchs (z.B. Heizkosten) der letzten drei Jahre erstellt.

11. Welcher Energieausweis ist besser?

Der Verbrauchsausweis ist preislich günstiger, weil er schneller ausgestellt werden kann. Allerdings hat er den Nachteil, dass der gemessene Verbrauch vom Verhalten des Nutzers beeinflusst wird. Zudem zeigt er keine energetischen Schwachstellen des Hauses auf.

Sollen Fördermittel (z.B. zinsvergünstigte Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau) für die energetische Sanierung des Hauses bezogen werden, muss in der Regel ein Bedarfsausweis ausgestellt werden. Informationen über Fördermittel erhalten Sie von Ihrem Ortsverein von Haus & Grund. In bestimmten Fällen müssen Sie sich einen Bedarfsausweis ausstellen lassen.

12. Muss bei einer Modernisierungsempfehlung modernisiert werden?

Nein. Die „Modernisierungsempfehlung zum Energieausweis“ enthält nur Hinweise auf Verbesserungsmaßnahmen. Man muss diese aber nicht durchführen.

13. Können Mieter/Käufer Ansprüche aus dem Energieausweis geltend machen?

Nein. Mieter oder Käufer können nicht verlangen, dass das Haus auf einen bestimmten Energiestandard gebracht wird. Mieter können wegen eines „schlechten“ Energieausweises also weder Schadensersatz verlangen noch die Miete mindern.

14. Was ist bei einem fehlerhaften Energieausweis zu befürchten?

Der Energieausweis dient allein der Information. Die bloße Vorlage eines fehlerhaften Energieausweises führt nicht dazu, dass Mieter oder Käufer Ansprüche geltend machen können. Etwas anderes gilt dann, wenn dem Käufer oder Mieter eine Beschaffenheit oder ein Zustand des Hauses bzw. der Wohnung ausdrücklich zugesagt wurde (z.B. wenn der Energieausweis zur Anlage oder zum Bestandteil des Mietvertrages gemacht wurde) oder wenn der Eigentümer wusste, dass der Energieausweis fehlerhaft ist und dies dem Mieter oder Käufer verheimlicht hat.

15. Was ist bei Verlust des Energieausweises?

Wurde der Energieausweis erst vor zwei Jahren ausgestellt, kann man sich an dessen Aussteller wenden. Dieser ist dazu verpflichtet, eine Kopie des Energieausweises für zwei Jahre aufzubewahren.

Das Muster eines Energieausweises für Wohngebäude sehen Sie hier:

 

Noch Fragen offen?
Mit diesen Fragenkatalogen soll nur ein Überblick gegeben werden. Wenn Sie noch Fragen haben, nutzen Sie das Beratungsangebot des Haus & Grund-Vereins in Ihrer Nähe.