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Infos zu Fernwärme, Wärmepumpe und Kabel-TV bei Haus & Grund Minden

Minden/Lübbecke. Fernwärme oder Wärmepumpe? Diese Frage stellen sich immer mehr Hausbesitzer in Minden, wenn es darum geht, einen Ersatz für die alte Heizungsanlage zu finden. Ein paar Entscheidungskriterien gab es bei der jüngsten Mitgliederversammlung von Haus & Grund Minden. Vorsitzender Dr. Andreas Pieper wies dabei auf das zum 1. Januar in Kraft tretenden Gebäudeenergiegesetz (GEG) hin, das „jedes Mitglied betrifft“ – also alle privaten Vermieterinnen und Vermieter. Und auf sie und ihre Mieterinnen und Mieter kommen noch andere Änderungen hinzu, wie von Geschäftsführer Thorsten Post zu erfahren war.

Laut Thorsten Post befindet sich der nächste Mietspiegel für Minden in Vorbereitung. Dazu lässt die Stadt Minden wieder Fragebögen zur Feststellung des aktuellen Mietniveaus versenden. Vermietende sind verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Ein weiteres wichtiges Datum für Vermietende wie auch Mietende ist der 1. Juli 2024. Im Jahr 2021 trat eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKModG) in Kraft. Durch dieses Gesetz gibt es Änderungen bei den TV-Kabelverträgen. Vom 1. Juli 2024 an müssen jede Mieterin und jeder Mieter einen eigenen Vertrag abschließen, wenn weiterhin TV und womöglich auch Internet per Kabel genutzt werden sollene.

Einen festen Termin, wann er mit der Versorgung seines Hauses rechnen kann, hätte hingegen so mancher Vermietende, der für ein Haus in Minden eine neue Heizung benötigt und dafür Fernwärme in Betracht zieht. Einen Überblick dazu gab Christoph Meyer als Geschäftsführer der Stadtwerke Minden. Seinen Worten zufolge betreffen die Wärmewende in Deutschland zwei Gesetze: das vom 1. Januar 2024 an geltende GEG sowie das noch nicht beschlossene Wärmeplanungsgesetz. Viele Fristen des GEG bauen auf die Vorlagen einer kommunalen Wärmeplanung auf, an der in Minden schon längere Zeit gearbeitet wird und die spätestens 30. Juni 2028 vorliegen muss.

„Für jede Anforderung lässt sich eine Lösung finden“, schloss sich Rainer Grote, Obermeister der Innung für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Minden-Lübbecke, als nächster Referent an. Wie er betonte, muss sich niemand Sorgen machen, aufgrund des GEGs irgendwann in einer kalten Wohnung zu sitzen. Selbst wer weiterhin mit Öl- oder Gas heizen will, sollte sich nicht davon verwirren lassen, dass neue Heizungen zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien Wärme erzeugen müssen. Die 65-Prozent-Regelung beziehe sich auf den Jahresverbrauch. Dadurch kann der tatsächliche Anteil an kalten Tagen deutlich geringer sein.

Ein ausführlicher Bericht erscheint in unserem nächsten Mitgliedermagazin.

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Dr. Andreas Pieper (l.), Vorsitzender von Haus & Grund Minden, und Geschäftsführer Thorsten Post (r.) dankten Christoph Meyer (2. v. l.) von der Stadtwerke Minden GmbH und Innungsobermeister Rainer Grote für ihre Ausführungen zu Fernwärme und Heizungstechnik. Foto: Christian Weber
Dr. Andreas Pieper (l.), Vorsitzender von Haus & Grund Minden, und Geschäftsführer Thorsten Post (r.) dankten Christoph Meyer (2. v. l.) von der Stadtwerke Minden GmbH und Innungsobermeister Rainer Grote für ihre Ausführungen zu Fernwärme und Heizungstechnik. Foto: Christian Weber