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Haus & Grund Minden bittet um Infos, wenn zu hohe Straßenausbaubeiträge erhoben werden

Minden-Lübbecke. Bereits im Jahr 2019 wurde das Kommunalabgabengesetz NRW durch Einführung eines neuen § 8a KAG dahingehend geändert, dass die Gemeinden nicht nur die Immobilieneigentümer mit den Straßenausbaubeiträgen belasten müssen, sondern auch Landesmittel in Anspruch nehmen können. Der Landesverband NRW von Haus & Grund hat dem Finanzminister des Landes NRW, Lutz Lienenkämper, zugesagt, Rückmeldung Rückmeldung über eventuelle Gründe zu geben, wenn Gemeinden in NRW bisher noch keinen Gebrauch von dem Förderprogramm der Landesregierung gemacht haben. Aus diesem Grund bittet Haus & Grund Minden seine Mitglieder wie auch andere Immobilieneigentümer im Kreis Minden-Lübbecke um Hinweise, wenn Kommunen im Kreisgebiet Straßenausbaubeiträge erheben ohne zugleich Landesmittel zu nutzen. 

Zur Entlastung der Grundstückseigentümer hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen ein landeseigenes Förderprogramm ins Leben gerufen, das über 65 Millionen Euro bereitstellt. Antragsberechtigt sind alle Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen. Gefördert werden Maßnahmen für im Land Nordrhein-Westfalen vorgenommene beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen. Dabei übernimmt das Land die Hälfte der kommunalen Straßenausbaubeiträge in Nordrhein-Westfalen. Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent des umlagefähigen Aufwands.

Haus & Grund NRW hatte am 24. Januar 2022 ein Gespräch mit dem Finanzminister des Landes NRW, Lutz Lienenkämper. Dieser teilte mit, dass die zur Verfügung gestellten Landesmittel von den Gemeinden bisher kaum abgerufen wurden. Leider ist weder im Landesverband noch dem Minister bekannt, aus welchem Grund die Gemeinden kaum Gebrauch von dem Förderprogramm machen. Möglicherweise ist das Programm vereinzelten Gemeinden schlichtweg unbekannt oder sie scheuen das mit der Inanspruchnahme verbundene Verfahren. In beiden Fällen könnte Haus & Grund hier vielleicht eine Hilfestellung anbieten.

Das Verfahren zur Entlastung der Grundstückseigentümer ist wie folgt geregelt: Hat die Kommune eine Straßenausbaumaßnahme abgeschlossen und den Anteil der Kosten, den die Grundstückseigentümer übernehmen müssen, ermittelt, wird ein Antrag auf Förderung gestellt. Anträge sind von der Gemeinde über die landeseigene NRW.BANK zu stellen. Leider gibt es noch immer viele Beispiele dafür, dass es im Zusammenhang mit der Veranlagung von Straßenausbaubeiträgen zu hohen und teilweise erheblichen finanziellen Belastungen kommen kann, die einzelne Grundstückseigentümer überfordern.