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Grundsteuer C

Grundsteuer C verhindern!

Im Rahmen der Reform der Grundsteuer wurde in Bayern auch immer wieder über die Einführung einer Grundsteuer C diskutiert. Diese soll es ermöglichen, baureife, aber unbebaute Grundstücke höher zu besteuern, um so die Bautätigkeit anzuregen. Haus & Grund Bayern lehnt eine solche Strafsteuer ab und begrüßt es sehr, dass die Grundsteuer C derzeit im Gesetzesentwurf zum Bayerischen Grundsteuergesetz (BayGrStG) nicht berücksichtigt wurde.

Grundsteuer C verfehlt ihre Ziele

Die Grundsteuer C soll zum einen die Bautätigkeit anregen. Zum anderen aber – und hierbei handelt es sich um das eigentliche Ziel - soll sie der Spekulation mit Grundstücken einen Riegel vorschieben. Die Politik meint, dass das Halten von unbebauten Grundstücken, um diese in Zeiten stetig steigender Immobilienpreise zu einem späteren Zeitpunkt noch teurer verkaufen zu können, durch die Grundsteuer C verhindert wird. Dies ist allerdings nicht der Fall. Diejenigen Unternehmen, die mit Immobilien spekulieren, verfügen regelmäßig über ausreichend Kapital, um auch eine Strafsteuer wie die Grundsteuer C zu bezahlen. Hinzu kommt, dass die gezahlte Grundsteuer beim Verkauf des Grundstücks einfach mit eingepreist wird.

Darüber hinaus gilt es zu beachten, dass gerade die Gemeinden selbst vielerorts eine große Zahl von unbebauten Grundstücken halten. Die Kommunen sind aber von der Zahlung der Grundsteuer ausgenommen. Es ist daher damit zu rechnen, dass sie auch von der Grundsteuer C befreit werden. Auch hier kann die Steuer also nicht zur Baulandmobilisierung beitragen.

Grundsteuer C bestraft nur private Eigentümer

Die Grundsteuer C ist eine reine Strafsteuer und trifft lediglich private Eigentümer. Diese spekulieren aber nicht mit ihren Grundstücken. Sofern sie überhaupt über unbebaute Grundstücke verfügen, halte sie diese Grundstücke für ihre Kinder vor, damit diese dort ihre Immobilie errichten können. Gerade im ländlichen Bayern ist es für sie sonst schwer bis unmöglich geeignetes Bauland zu finden, um in ihrer Heimatgemeinde bleiben zu können. Hintergrund ist die enorme Nachfrage und der Platzmangel in den ländlichen Gemeinden.

Vorhandene Instrumente nutzen!

Die Grundsteuer C kann ihre Ziele nicht erreichen. Bereits der erste Versuch einer Grundsteuer C im Jahr 1961 scheiterte. Die Steuer wurde 1962 wieder abgeschafft. Gründe, warum die Wirksamkeit heute höher sein soll, sind nicht vorhanden.

Vielmehr müssen die Gemeinden selbst aktiv werden und die bereits vorhandenen Instrumente nutzen, um Spekulanten den Boden zu entziehen. Daher muss dringend mehr Bauland ausgewiesen werden. Hierdurch erhöht sich das Angebot an bebaubaren Grundstücken, was zum einen den Preisanstieg dämpft und damit auch das Spekulieren unrentabel macht. Außerdem können sich Kinder von Immobilieneigentümern sicher sein, ebenfalls einmal Bauland erwerben zu können, sodass es nicht mehr notwendig ist, unbebaute Grundstücke für die eigenen Kinder aufzuheben.

Außerdem verfügen die Kommunen nunmehr über das gerade erst gestärkte Instrument des Baugebots, das zu mehr Neubau führen würden, wenn es denn auch angewandt werden würde. Mithilfe des Baugebots können Grundstücke zielgerichtet der Bebauung zugeführt werden.