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Außerbetriebnahme alter Öl- oder Gasheizkessel

Bereits seit 2013 läuft die Stoppuhr für alte Öl- und Gasheizkessel. Denn seit Einführung der Energieeinsparverordnung müssen derartige Heizkessel, die nach 1985 eingebaut wurden, nach 30 Jahren außer Betrieb genommen werden. Nunmehr hat der Bundestag das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet, das am 1. November 2020 in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz verschärft die Lage alter Heizkesseln weiter. 

Das GEG führt die Energieeinsparverordnung, das Erneuerbare-Energienwärme-Gesetz sowie das Energieeinsparungsgesetz in einem Regelwerk zusammen. Zukünftig sind also alle energetischen Vorgaben für Gebäude an einem Ort zusammgefasst.Die bisherigen Regelungen blieben dabei allerdings zum größten Teil unangetastet. Eine kleine Änderung betrifft die genannten Heizkessel. § 72 GEG sieht vor, dass Gas- und Ölheizkessel, die vor dem 1. Januar 1991 in Betrieb genommen wurden, nach Inkrafttreten des Gesetzes nicht mehr betrieben werden dürfen. Nach diesem Datum installierte Heizkessel dürfen ab dem Jahr des Einbaus noch 30 Jahre betrieben werden. Ein Heizkessel, der 1995 eingebaut wurde, muss demnach beispielsweise 2025 ersetzt werden. Die Änderung betrifft Immobilieneigentümer kaum, da auch die bisherige Regelung in der Energieeinsparverordnung eine maximale Nutzung von 30 Jahren für Heizkessel vorsah, die nach dem 1. Januar 1985 eingebaut wurden. Das heißt, dass Heizkessel aus 1990 auch nach altem Recht nur noch bis 2020 hätten betrieben werden dürfen.

Das GEG sieht eine Ausnahme für Niedrigtemperatur- bzw. Brennwertkessel sowie für Heizkessel vor, deren Nennleistung weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt beträgt. Außerdem gilt laut § 73 GEG eine Ausnahme für selbstgenutzte Wohngebäude mit maximal zwei Wohnungen. Hat der Eigentümer mindestens eine der Wohnungen am 1. Februar 2002 selbst genutzt und findet danach, beispielsweise durch Verkauf, ein Eigentümerwechsel statt, muss erst der neue Eigentümer die Verpflichtung des § 72 GEG erfüllen. Er hat ab dem Eigentumserwerb zwei Jahre Zeit, um den alten Heizkessel auszutauschen.