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FAQ zum Mietrecht

1. Wie finde ich den richtigen Mieter

Die wichtigste Entscheidung bei der Vermietung ist die Entscheidung für den richtigen Mieter. Bei dieser Entscheidung sollten Sie natürlich auf Ihr persönliches Bauchgefühl vertrauen. Bevor Sie sich für einen Mieter entscheiden, empfehlen wir Ihnen aber dringend zusätzlich möglichst viele Informationen über Ihren potenziellen Mieter einzuholen. Auf jeden Fall sollten Sie Ihre Mietinteressenten ein Selbstauskunftsformular ausfüllen lassen. Wir stellen Ihnen ein Selbstauskunftsformular zur Verfügung. Diese Angaben, insbesondere über die Solvenz des potenziellen neuen Mieters, sollten Sie dann aber auch überprüfen. Für diese Aufgabe bietet Ihnen Haus & Grund einen kostengünstigen Solvenzcheck an

2. Worauf muss ich beim Abschluss des Mietvertrags achten?

Grundsätzlich können die Mietvertragsparteien den Mietvertrag frei aushandeln. Ausnahmen von diesem Grundsatz ergeben sich zum einen aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften und zum anderen bei Mietverträgen, die bereits vorformuliert wurden und dem Mieter nur zur Unterschrift vorgelegt werden. Bei vorformulierten Mietverträgen handelt es sich um allgemeine Geschäftsbedingungen. Zu diesen liegt eine umfangreiche Rechtsprechung vor, die zahlreiche Klauseln in vorformulierten Mietverträgen für unwirksam erklärt hat. Deshalb ist es sehr wichtig, nur solche Mietverträge zu verwenden, deren Inhalt den zwingenden gesetzlichen Vorschriften und der Rechtsprechung zu vorformulierten Mietverträgen genügt. Nutzen Sie deshalb unser Beratungsangebot. Wir stellen Ihnen rechtssichere Mietverträge zur Verfügung.

3. Wer muss die Betriebskosten bezahlen?

Der Mieter ist nur dann zur Bezahlung der Betriebskosten verpflichtet, wenn im Mietvertrag eine Miete zuzüglich Vorauszahlung auf die Betriebskosten vereinbart wurde. Die dann vom Mieter zu tragendenden Betriebskostenpositionen können im Mietvertrag einzeln aufgezählt werden oder es kann schlicht auf die Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung verwiesen werden. Um dies sicherzustellen, sollten Sie das Beratungsangebot Ihres Haus & Grund Ortsvereins nutzen. Dieser stellt Ihnen gerne die entsprechenden Mietverträge zur Verfügung.

4. Kann ich den Mietvertrag nur für eine bestimmte Zeit abschließen?

Ja. Sie können einen Mietvertrag auf eine bestimmte Zeit begrenzen, zum Beispiel wenn Sie nach Ablauf der Mietzeit die Räume als Wohnung für sich oder Ihre Familienangehörigen nutzen wollen. Wichtig ist dabei, dass Sie den Grund der Befristung Ihren Mietern schon bei Vertragsschluss schriftlich mitteilen. Nutzen Sie hier das Beratungsangebot Ihres Haus & Grund Ortsvereins. Dieser stellt Ihnen gerne die entsprechenden Mietverträge zur Verfügung und prüft, ob bei Ihnen ein Befristungsgrund vorliegt.

5. Wie hoch darf die Miete sein?

Die richtige Höhe der Miete ist wichtig, um sich optimal auf dem Markt zu positionieren. Deshalb sollten Sie sich vor Abschluss des Mietvertrags ausreichend über die Höhe der ortsüblichen Miete informieren. Entsprechende Informationen erhalten Sie bei Ihrem Haus & Grund Ortsverein. Dieser weiß, ob für Ihre Stadt oder Gemeinde die Mietpreisbremse gilt, ein Mietspiegel besteht, hat möglicherweise eine umfangreiche Vergleichsmietensammlung und kennt Möglichkeiten wie Sie schon bei Vertragsschluss künftige Mieterhöhungen vereinbaren oder aber im Nachhinein eine Mieterhöhung durchsetzen können.

6. Wann darf ich die Miete erhöhen?

Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist. Unter der ortsüblichen Vergleichsmiete versteht man die Miete, die in Ihrer Gemeinde für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit in den letzten vier Jahren vereinbart oder, von Betriebskostenerhöhungen abgesehen, geändert worden ist. Zudem darf die in der jeweiligen Gemeinde gültige Kappungsgrenze nicht überschritten werden. Viele Mieterhöhungsverlangen sind dabei schon aus formellen Gründen unwirksam. Nutzen Sie deshalb das Beratungsangebot Ihres Haus & Grund Ortsvereins.

7. Wann darf mein Mieter die Miete mindern?

Als Vermieter müssen Sie Ihrem Mieter die vermietete Wohnung oder aber das vermietete Haus in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand überlassen und während der Mietzeit diesen Zustand erhalten. Hat Ihre Mietsache bei der Übergabe einen Mangel (z.B. undichte Fenster), der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch mindert, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel (z.B. Ausfall der Zentralheizung), so hat Ihr Mieter das Recht nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Allerdings ist nicht jede Minderung der Miete auch gerechtfertigt. Liegt etwa ein Mangel vor, der vom Mieter verursacht wurde, zum Beispiel Schimmelschäden, weil der Mieter nicht ausreichend die Wohnung beheizt oder belüftet hat, kann der Vermieter die Minderung zurückweisen. Ihr Haus & Grund Ortsverein berät Sie gerne bei der Frage, ob Sie gegen eine von Ihrem Mieter durchgeführte Mietminderung vorgehen sollten.

8. Wann darf ich die Mieträume besichtigen?

Bei Vorliegen eines triftigen Grundes haben Sie als Vermieter einen Anspruch auf die Besichtigung Ihrer vermieteten Wohnung bzw. Ihres vermieteten Hauses. Ein solcher Grund liegt beispielsweise vor, wenn Sie konkrete Mängel überprüfen oder beheben möchten. Wenn also ein konkreter Anlass wie ein Schimmel- oder Wasserschaden vorliegt, können Sie als Vermieter auf einen Besichtigungstermin bestehen. Ob Sie das Recht haben, Ihre vermieteten Mieträume zu besichtigen, erläutert Ihnen gerne Ihr Haus & Grund Ortsverein.

9. Wann darf ich das Mietverhältnis kündigen?

Als Vermieter von Wohnraum dürfen Sie in der Regel das Mietverhältnis nur dann kündigen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses haben. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie die Räume als Wohnung für sich oder Ihre Familienangehörigen benötigen. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann unter Umständen sogar der Mietvertrag fristlos gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt bei Wohnraum insbesondere vor, wenn der Mieter mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht. Ein wichtiger Grund kann auch die nachhaltige Störung des Hausfriedens durch den Mieter sein, zum Beispiel durch laufende Verletzung der Hausordnung oder erhebliche Ruhestörungen. Auch eine unrichtige Selbstauskunft kann Sie als Vermieter möglicherweise dazu berechtigen das Mietverhältnis zu kündigen. Zur Frage, ob Sie im konkreten Fall das Recht haben Ihr Mietverhältnis zu kündigen, berät Sie Ihr Haus & Grund Ortsverein.

10. Wer informiert mich über Änderungen im Mietrecht?

Das Mietrecht unterliegt einem ständigen Wandel. Sowohl Gesetzgebung als auch Rechtsprechung wirken fortlaufend auf das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter ein. Um immer auf der Höhe der Zeit zu bleiben sollten Sie Mitglied bei einem Haus & Grund Ortsverein in Ihrer Nähe werden. Dieser informiert Sie laufend und immer aktuell über die anstehenden Entwicklungen.