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CO2-Preis im Mietrecht: Bundesministerien legen Regelungskonzept vor

Im vergangenen Jahr ging die Diskussion zur hälftigen Teilung des CO2-Preises zwischen Mieter und Vermieter noch glimpflich für Immobilieneigentümer aus. Der Vorschlag wurde abgelehnt. Doch auch in der neuen Bundesregierung bleibt die Frage weiterhin ein aktuelles Thema. Nunmehr veröffentlichten das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesministerium für Wohnen ein gemeinsames Papier mit einem Regelungskonzept für ein Stufenmodell zur Aufteilung von CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern.

Demnach sollen Gebäude nach ihren jeweiligen Emissionen in sieben Stufen eigenteilt werden. Umso effizienter das Gebäude, umso geringer ist der Anteil des Vermieters an den CO2-Kosten. Stößt das Gebäude beispielsweise weniger als 5 kg CO2/m2 im Jahr aus, trägt der Mieter die vollen CO2-Kosten. Bei Emissionen von 30 – 40 kg CO2/m2 trägt der Vermieter 60 Prozent, der Mieter 40 Prozent. Die Festlegung dieses Verhältnisses soll jährlich im Wege der Heizkostenabrechnung erfolgen.

Das Papier sieht vor, dass die Regelung unbefristet gelten sollte. Allerdings soll eine Klausel aufgenommen werden, die eine Evaluierung nach drei Jahren vorsieht.

 

24.02.2022