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Mietsicherheit
Mietvertrag und Mietsicherheit
- Die neue Vorschrift § 551 BGB bietet mehr Möglichkeiten. Sie wurde zeitgleich mit der Mietrechtsreform 2001 gültig. Nach wie vor ist die Höhe der Mietsicherheit auf das Dreifache der Nettomiete begrenzt. Ihr Mieter ist zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen der Mietsicherheit berechtigt Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.
- Es gibt verschiedene Arten der Mietkaution, z.B. die Barkaution, die Bankbürgschaft oder die Mietkautionsversicherung.
- Mehr Informationen erhalten Sie unter folgender Webadresse.
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Wenn Sie Fragen zu haben, dann schreiben Sie uns eine Mail: info@haus-und-grund-eutin.de
Haus & Grund Eutin, November 2020