Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.
Haus & Grund Rechtsberatung
Was beinhaltet eine Erstberatung?
Die Beratung der Mitglieder erfolgt im Umfang einer Erstberatung und nach Ausstellung eines Beratungsscheins durch den Ortsverein. Die durch den Ortsverein empfohlene Kanzlei wird über die Ausstellung des Beratungsscheins informiert.
Eine Erstberatung beinhaltet die Ermittlung des Sachverhaltes nach der Darstellung des zu Beratenden sowie anschließend die Einschätzung, wie der Fall rechtlich gelagert ist und ob und wie im weiteren Beratungs- oder auch Bearbeitungsfall vorzugehen ist. Eine erschöpfende umfassende rechtliche Beratung oder Bearbeitung erfolgt in einer ersten Besprechung mit den Mitgliedern in der Regel nicht.
Der Schwerpunkt liegt auf der Prüfung möglicher Erfolgsaussichten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Bearbeitung des Sachverhaltes, die sich an die erste Beratung anschließen würde. Ob es zu einer weitergehenden Geschäftstätigkeit eines Rechtsanwaltes und wenn ja, zu welchen Konditionen sollte im weiteren Gesprächsverlauf zwischen dem Mitglied und dem beratenden Rechtsanwalt geklärt werden. Erst wenn eine Beauftragung des Rechtsanwaltes erfolgen soll, kommt es auch zum Abschluss eines entsprechenden Mandatsvertrages und ggf. zur Bevollmächtigung des Rechtsanwaltes.
Das Angebot der Beratungsleistungen umfasst, nicht abschließend, die folgenden Rechtsgebiete:
Grundstücks- und Immobilienrecht im weitesten Sinne mit den angeschlossenen Rechtsgebieten des Zivilrechtes, des Strafrechtes, des öffentlichen und privaten Baurechts sowie des Verwaltungsrechtes. Auch verfassungsrechtliche Fragen sind dabei immer im Blick.
Im Einzelnen sind beispielhaft folgende Problemfelder zu nennen:
- Grundstückserwerb, insbesondere Kaufverträge, deren Prüfung, Abwicklung, Änderung oder Umsetzung bei Wohngrundstücken und Wochenend- oder Bungalowgrundstücken,
- Pacht- und Mietverträge, deren Handhabung auch nach dem DDR-Recht, nach dem Schuldrechtsanpassungsgesetz und dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz,
- Gewerbemietverhältnisse und Wohnungseigentumsprobleme,
- Vermessung, Dienstbarkeiten, Grenzstreitigkeiten, Hammergrundstücke,
- Agenturverträge bei der Vermittlung von Grundstücken,
- Wohnungsmietrecht für den Eigentümer und Vermieter,
- Familienrechtliche Planung bei Grundbesitz, Vermögensauseinandersetzung und Zugewinn bei Trennung und Ehescheidung,
- Grundstücke als Nachlassmasse in der erbrechtlichen Auseinandersetzung und in der vorweggenommenen Nachlassplanung,
- Sozialrechtliche Überlegungen bei Grundbesitz und im Insolvenzfall,
- Erschließungs- und Herstellungsbeiträge und Abgaben,
- Umweltrechtliche Belange aus dem Planungsrecht und Nachbarrecht,
Weitere Fragen im Grundstücks- und Immobilienrecht sind denkbar und werden sicher eine juristisch präzise aber auch klare und verständliche Antwort finden, die den Mitgliedern bei ihren alltäglichen Belastungen und Wünschen rund um das Grundstück weiterhilft.
Die kostenfreie Erstberatung für Mitglieder des Ortsvereins Erkner wird durchgeführt durch:
JOERSS Rechtsanwälte Tel.: 030 - 88 00 14 04
Rankestraße 26 Fax: 030 - 88 00 14 09
10789 Berlin Mail: Info@JOERSS.com
Rechtsanwalt Steffen Sack Tel.: 030 - 64 32 86 91
Brandenburgische Straße 14 Fax: 030 - 64 32 86 92
15566 Schöneiche Mail: info@ra-sack.de
Rechtsanwalt Sebastian Wörner Tel.: 030-53213330
Martin-Hoffmann-Straße 13 Fax: 030-532133399
12435 Berlin Mail: kanzlei@woerner-recht.de