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Steuern und Abgaben

Rechtsberatung zum Erbrecht

Die kostenfreie Erstberatung für Mitglieder des Ortsvereins Erkner wird bei erbrechtlichen Fragen durchgeführt durch:

An­walts­kanz­lei Ar­nold
Inh. Rechts­an­walt Lutz Ar­nold
 

Kanzlei Dresden
Prager Str. 3
01069 Dresden


T: 0351 / 426 406 – 20
F: 0351 / 426 406 – 30

Kanzlei Berlin
Mauerstraße 78-80, E-Werk
Gebäude F, 5. Etage
10117 Berlin

T: 030 / 856 197 88 - 0
F: 030 / 856 197 88 - 9

info@an­walts­kanz­lei­ar­nold.de www.an­walts­kanz­lei­ar­nold.de

Bitte beachten!
Mit­glie­der von Haus & Grund Erk­ner in­for­mie­ren vor Inanspruchnahme der Leistung den Leis­tungs­er­brin­ger über ihre Mit­glied­schaft im Orts­ver­ein Erk­ner.
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Was beinhaltet eine Erstberatung?

Die Be­ra­tung der Mit­glie­der er­folgt im Um­fang ei­ner Erst­be­ra­tung und be­inhal­tet die Er­mitt­lung des Sach­ver­hal­tes nach der Dar­stel­lung des zu Be­ra­ten­den so­wie an­schlie­ßend die Ein­schät­zung, wie der Fall recht­lich ge­la­gert und ob und wie im wei­te­ren Be­ra­tungs- oder auch Be­ar­bei­tungs­fall vor­zu­ge­hen ist. Eine er­schöp­fen­de um­fas­sen­de recht­li­che Be­ra­tung oder Be­ar­bei­tung er­folgt in ei­ner ers­ten Be­spre­chung mit den Mit­glie­dern in der Re­gel nicht.

Der Schwer­punkt liegt auf der Prü­fung mög­li­cher Er­folgs­aus­sich­ten ei­ner au­ßer­ge­richt­li­chen oder ge­richt­li­chen Be­ar­bei­tung des Sach­ver­hal­tes, die sich an die ers­te Be­ra­tung an­schlie­ßen wür­de. Ob es zu ei­ner wei­ter­ge­hen­den Ge­schäfts­tä­tig­keit ei­nes Rechts­an­wal­tes und wenn ja, zu wel­chen Kon­di­tio­nen soll­te im wei­te­ren Ge­sprächs­ver­lauf zwi­schen dem Mit­glied und dem be­ra­ten­den Rechts­an­walt ge­klärt wer­den. Erst wenn eine Be­auf­tra­gung des Rechts­an­wal­tes er­fol­gen soll, kommt es auch zum Ab­schluss ei­nes ent­spre­chen­den Man­dats­ver­tra­ges und ggf. zur Be­voll­mäch­ti­gung des Rechts­an­wal­tes.

Im Ein­zel­nen sind bei­spiel­haft fol­gen­de Pro­blem­fel­der zu nen­nen:

  •  Vor­sor­ge­voll­macht
  • Pa­ti­en­ten­ver­fü­gung
  • Sor­ge­rechts­ver­fü­gung
  • Tes­ta­ment

 

 

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