Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.
Rechtsberatung zum Erbrecht
Die kostenfreie Erstberatung für Mitglieder des Ortsvereins Erkner wird bei erbrechtlichen Fragen durchgeführt durch:
Anwaltskanzlei Arnold Inh. Rechtsanwalt Lutz Arnold |
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Kanzlei Dresden
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Kanzlei Berlin T: 030 / 856 197 88 - 0 |
info@anwaltskanzleiarnold.de | www.anwaltskanzleiarnold.de |
Bitte beachten!
Mitglieder von Haus & Grund Erkner informieren vor Inanspruchnahme der Leistung den Leistungserbringer über ihre Mitgliedschaft im Ortsverein Erkner.
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Was beinhaltet eine Erstberatung?
Die Beratung der Mitglieder erfolgt im Umfang einer Erstberatung und beinhaltet die Ermittlung des Sachverhaltes nach der Darstellung des zu Beratenden sowie anschließend die Einschätzung, wie der Fall rechtlich gelagert und ob und wie im weiteren Beratungs- oder auch Bearbeitungsfall vorzugehen ist. Eine erschöpfende umfassende rechtliche Beratung oder Bearbeitung erfolgt in einer ersten Besprechung mit den Mitgliedern in der Regel nicht.
Der Schwerpunkt liegt auf der Prüfung möglicher Erfolgsaussichten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Bearbeitung des Sachverhaltes, die sich an die erste Beratung anschließen würde. Ob es zu einer weitergehenden Geschäftstätigkeit eines Rechtsanwaltes und wenn ja, zu welchen Konditionen sollte im weiteren Gesprächsverlauf zwischen dem Mitglied und dem beratenden Rechtsanwalt geklärt werden. Erst wenn eine Beauftragung des Rechtsanwaltes erfolgen soll, kommt es auch zum Abschluss eines entsprechenden Mandatsvertrages und ggf. zur Bevollmächtigung des Rechtsanwaltes.
Im Einzelnen sind beispielhaft folgende Problemfelder zu nennen:
- Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung
- Sorgerechtsverfügung
- Testament