Sie suchen Rat zu Fragen rund um Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da – ganz in Ihrer Nähe. Wir setzen uns engagiert, kompetent und individuell für das private Eigentum unserer Mitglieder ein.

Mitgliederversammlung 2023

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung der Tagesordnung
3. Geschäftsbericht des 1. Vorsitzenden
4. Aussprache
5. Kassenbericht
6. Bericht Kassenprüfer
7. Wirtschaftsplan 2023
8. Abstimmung über die Beschlussvorlagen
-Vorlage 1 – Hausmesse von Haus und Grund Buxtehude im November 2023 mit Kostenrahmen
-Vorlage 2 – Neue Telefonanlage in der Geschäftsstelle
9. Satzungsänderungen
Es wird beantragt zu beschließen:
a)
§ 9 Nr. 1 der Satzung erhält folgende Fassung
Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, seinem Stellvertreter (2. Vorsitzender), dem Schatzmeister und dem Schriftführer sowie eine bis zu drei Beisitzern. Sollten sich keine drei Beisitzer-Kandidaten zur Verfügung stellen, ist der Vorstand auch mit mindestens einem Beisitzer vollständig besetzt.
c)
§ 9 Nr. 2 Satz 2 der Satzung wird ersatzlos gestrichen.
d)
§ 9 Nr. 2 erhält folgenden Satz 2 neu:
Dem Vorstand obliegt die Pflicht, rechtzeitig zum Ablauf der Amtszeit zu einer entsprechenden Mitgliederversammlung einzuladen bei exakter Benennung der Vakanzen, ggfs. verbunden mit dem Einwerben von Kandidaturen.
e)
-Vorlage 3- § 9 Ziffer 3 der Satzung erhält folgende Fassung:
Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt 2 Jahr. Die Amtszeit endet jedoch erst mit einer Neu- oder Wiederwahl. Wiederwahl ist zulässig.
f)
§ 9 Nr. 7 der Satzung erhält folgende Fassung:
Der Vorstand kann für bestimmte Sachgebiete Fachausschüsse einsetzen, die beratende Tätigkeit ausüben. Die Mitgliedsauswahl obliegt dem Vorstand. Beratungen erfolgen außerhalb von Vorstandssitzungen in den jeweiligen Fachausschüssen. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Fachausschüsse „Recht“ und „Steuern“. Sie sind Pflichtausschüsse, die zwingend mit Rechtsanwälten und/oder Notaren bzw. Wirtschaftsprüfern und/oder Steuerberatern zu besetzen sind. Bei einer Neubesetzung steht der Mitgliederversammlung ein einmaliges Vetorecht zu. Die Leitung von Fachausschüssen liegt stets in der Verantwortung eines dafür explizit vom Vorstand mandatierten Vorstandsmitgliedes. Die Arbeit der Fachausschüsse ist im Jah-resrechenschaftsbericht abzubilden.
10. Wahlen von zwei Kassenprüfern
11. Wahl von bis zu 3 Beisitzern i.d. Vorstand
12. Entlastung des Vorstands
13. Ehrungen von Mitgliedern
14. Vorstellung der neuen Berater f. d. Mitglieder & Fachausschüsse Bausachverständiger, Architektur, Versicherungen, Gebäudetechnik-PV Anlagen
15. Sonstiges
A: Grußwort und Vorstellung des Moduls "Zukunft Wohnen im Landkreis Stade“ durch den
amtierenden Landrat Kai Seefried
B: Aktuelle Lage der Energieversorgung mit Stefan Babis (Geschäftsführer
Stadtwerke Buxtehude)
Einladung zur Mitgliederversammlung am Mittwoch, den 19.04.2023 um 19:00 Uhr
in Höfts Markthaus, Cuxhavener Straße 119 in 21614 Buxtehude
Um Anmeldung zur Veranstaltung wird unter der E-Mailadresse:
info@hausundgrund-buxtehude.de oder unter der Telefonnummer: 04161-4188
gebeten.
Tagesordnung:
2
Unser Mitglied, Frau Brigitte Jürges, beantragt, bis zu 3 Beisitzer gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1
der Satzung von Haus & Grund Buxtehude e.V. zu wählen. Die Arbeit der Vorstandsmitglieder,
bestehend aus 1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Schatzmeister und Schriftführer soll
durch die Beisitzer unterstützt werden. Mögliche Interessenten können sich in der Versammlung
zur Wahl stellen. Der Vorstand würde es begrüßen, rechtzeitig vor der Versammlung
über die Kandidatur von Interessierten informiert zu werden, um einen geordneten Wahlablauf
gewährleisten zu können. Das gilt auch bei Interesse an einer Kandidatur zum Kassenprüfer.
Mitglieder, die Anträge zur Tagesordnung stellen und zur Abstimmung auf der Versammlung
am 19.04.2023 bringen möchten, werden gebeten, ihre Anträge spätestens
bis zum 29.03.2023 bei der Geschäftsstelle Fischerstraße 4 – 6, 21614 Buxtehude oder
per E- Mail unter info@hausundgrund-buxtehude.de einzureichen. Verspätete
Eingänge können für die Versammlung am 19.04.2023 nicht mehr berücksichtigt werden.