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Mietendeckel

Kein Mietendeckel in Bayern!

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat mit seiner Entscheidung vom 16. Juli 2020, das Volksbegehren "6 Jahre Mietenstopp" für unzulässig erklärt. Und auch der Berliner Mietendeckel ist umstritten, weshalb bereits diverse Klagen beim Bundesverfassungsgericht anhängig sind. Dieser wird zu klären haben, ob ein Bundesland einen solchen Mietendeckel einführen darf. Haus & Grund Bayern ist der Meinung: Einen Mietendeckel darf es nicht geben.

Der Mietendeckel sieht vor, dass Bestandsmieten auf einem Niveau eingefroren werden und Mieterhöhungen verboten werden. Die Fürsprecher einer solchen Regelung versprechen sich davon sinkende Mieten. Doch immer neue Eingriffe in das Mietrecht können das Mieteniveau nicht regulieren. Um den Mietmarkt zu beruhigen bedarf es vor allem Eines: Neubau. Nur durch verstärkten Wohnungsbau kann die immer weiter ansteigende Nachfrage befriedigt werden. Ein Mietendeckel hindert den Neubau, da diese Regelungen den Refinanzierungsplan privater Investoren gefährdet. Denn, private Vermieter müssen von den eingenommenen Mieten ihre Kreditverbindlichkeiten für die Anschaffung der Wohnung tilgen und darüber hinaus die Wohnung durch Instandhaltungen, Sanierungen und Modernisierungen in einem akzeptablem Zustand halten. Sind Mieterhöhungen ausgeschlossen, sind derartige Maßnahmen nicht finanzierbar. Private Investoren werden somit abgeschreckt. Gleichzeitig vermag der Staat alleine die Nachfrage nach Wohnraum nicht zu stillen.

Darüber hinaus verringern gesetzliche Eingriffe in das Mietrecht das Angebot an Mietwohnungen. Aufgrund der steigenden Regulierungen sehen Vermieter davon ab, ihre Wohnung zu vermieten und bewohnen diese selbst oder verkaufen sie an andere Selbstnutzer. Somit fallen diese Wohnungen aus dem Mietwohnungsmarkt heraus. Die Mieter in regulierten Wohnungen bleiben aufgrund der günstigen Mieten in der Wohnung, ziehen also beispielsweise nicht aufgrund eines besseren Gehalts in eine größere Wohnung. Somit stehen auch die regulierten Wohnungen mit günstigen Mieten dem Wohnungsmarkt und den Wohnungssuchenden nicht zu Verfügung. Also muss auch der Kreis der Wohnungssuchenden auf selbstgenutztes Wohnungseigentums ausweichen, was weitere Wohnungen vom Mietmarkt nimmt. Das Ergebnis ist ein Teufelskreis.