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Einspruch gegen Grundsteuerbescheid

Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer (GrSt) ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung. Sie wird jährlich von Kommunen und Gemeinden erhoben. Grundlage für die Berechnung dieser Steuer sind bisher die sogenannten Einheitswerte. Da diese jedoch zu lange nicht erneuert wurden, kam es im April 2018 zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, dass die Grundsteuer neu berechnet werden müsse. Seit 1. Januar diesen Jahres steht die neue Grundsteuerreform in den Startlöchern. 

Um zu vermeiden, dass vergleichbare Grundstücke erneut unterschiedlich besteuert werden, soll diese Bewertung regelmäßig durchgeführt und so überprüft werden. 

Zum ersten Mal bezahlt werden muss die neue Grundsteuer zum 1. Januar 2025.

FAQ - Einspruch Grundsteuerbescheid

Wie wird die neue Grundsteuer berechnet?

Das Grundsteuerreformgesetz erfordert eine Neubewertung der Grundstücke. Die grundsätzlichen Faktoren (Grundstückswert, Grundsteuermesszahl und Hebesatz), mit denen die Grundsteuer berechnet wird, ändern sich nicht. Wie bisher ist der Wert des Grundstücks auch der Basiswert für die Berechnung. Dieser wird mit der deutlich verringerten Grundsteuermesszahl und den von den Gemeinden festgesetzten Hebesätzen multipliziert. Das Ergebnis ist die Grundsteuer.
Der Grundstückswert wird allerdings anders ermittelt als bisher. Zur Berechnung des Grundstückswertes zieht man nun einen Bodenrichtwert sowie eine statistisch ermittelte Nettokaltmiete heran. 

Doch Achtung: Dies gilt nur für die Bundesländer, die das Bundesmodell für sich übernehmen. Doch das sind nicht alle. Einige Bundesländer haben die Regelung entsprechend angepasst – es ist also nicht einheitlich und hängt davon ab, in welchem Bundesland das zu berechnende Eigentum liegt.

Wer ist von der Grundsteuerreform betroffen? 

Jeder Eigentümer und jede Eigentümerin eines Grundstücks oder einer Wohnung ist von der neuen Grundsteuer betroffen und muss bis Ende Januar 2023 den Grundsteuerwertbescheid abgeben. Bei Eigentumswohnungen ist der einzelne Eigentümer zuständig für eine Ermittlung der neuen Grundsteuer, nicht der WEG-Verwalter.

Was passiert ab dem 1. Januar 2025? 

Die neue Grundsteuer ist ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen. Ihre Grundsteuererklärung, die Sie in diesem Jahr einreichen müssen, dient zur Berechnung der neuen Grundsteuer.

Die Grundsteuer über ELSTER

Die Feststellungserklärungen zur neuen Grundsteuer musste elektronisch über die Steuer-Onlineplattform ELSTER eingereicht werden. 

Wer seine Grundsteuererklärung noch nicht eingereicht hat und noch nicht bei ELSTER registriert ist, sollte dies zeitnah beantragen, da der Registrierungsprozess einige Zeit in Anspruch nimmt. 

Wenn Sie oder Angehörige keinen Computer oder regelmäßigen Zugang zum Internet haben, sollten Sie beim Finanzamt Vordrucke beantragen.

Welche Daten bei der Grundsteuererklärung angegeben werden müssen, ist abhängig davon, in welchem Bundesland das zu berechnende Eigentum liegt. Da die Grundsteuerreform eine Neuberechnung der Grundsteuer für jedes Grundstück und jedes Haus in Deutschland erfordert, war und ist der verwaltungstechnische Aufwand immens. Planen Sie ggf. mehr Zeit als gewöhnlich für den Erhalt der erforderlichen Daten wie z.B. den Grundbucheintrag einplanen ein, da es hier zu längeren Wartezeiten kommen kann. Den Bodenrichtwert können Sie über das amtliche Informationsportal "BORIS" des jeweiligen Bundeslandes abfragen.

Was bedeutet die neue Grundsteuer für Sie? 

Jeder Immobilieneigentümer in der Bundesrepublik Deutschland musste bis Ende Januar 2023 eigenständig tätig werden und sich über Regeln und Rahmenbedingungen informieren, die vor Ort gelten. Eigentümer waren dazu verpflichtet im vorgegebenen Zeitrahmen von Anfang Juli bis Ende Januar 2023 einen Grundsteuerwertbescheid (oder auch Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte) abzugeben. Wer die Frist verpasst hat, sollte nun schnell handeln und die Grundsteuererklärung einreichen, da nun vom zuständigen Finanzamt Verspätungszuschläge und Zwangsgelder erhoben werden können.

Einspruch einlegen gegen den Grundsteuerbescheid 

Wenn Sie Ihren Grundsteuerbescheid erhalten haben und diesen für nicht korrekt halten (z.B. wegen fehlerhafter Mietwerte, Wohnfläche etc.) können Sie gegen den jeweiligen Bescheid Einspruch einlegen. Dieser sollte innerhalb der gesetzten Frist von einem Monat erfolgen. Wird diese Frist versäumt, werden die Bescheide bestandskräftig. Ein Einspruch ist dann nur noch möglich, liegt ein tragfähiger Grund für ein Fristversäumnis vor.

Benötigen Sie Hilfe bei Ihrer noch ausstehenden Grundsteuererklärung oder bei einem Einspruch?

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Grundsteuererklärung richtig ausfüllen mit Haus&Grund.

Welche Gründe werden in der Musterbegründung angeführt?

In formeller Hinsicht bestehen grundsätzlich Bedenken gegen die Berechnung der neuen Grundsteuer. Haus & Grund Deutschland wird ein Musterverfahren gegen die Grundsteuer führen. Wir werden Sie online auf dem Laufenden halten! Die Musterbegründung (siehe Downloadleiste rechts) bezieht sich ausschließlich auf Argumente, die eine grundsätzliche Unwirksamkeit der Berechnung, bzw. Anwendung der neuen Grundsteuer begründen können. Sofern in Ihrem Fall Bedenken hinsichtlich Ihres individuellen Sachverhalts bestehen (z.B. Abweichungen zwischen Angaben in der Grundsteuererklärung im Vergleich zum Bescheid, fehlerhafter Bodenrichtwert, etc.), so sind diese Argumente eigenständig von Ihnen im Rahmen der Begründung anzuführen.

Hat das Einspruchsverfahren Aussicht auf Erfolg?

Mustereinspruch und Musterbegründung stellen lediglich eine Hilfestellung dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Derzeit lässt sich im Vorfeld nicht einschätzen, ob die Finanzbehörde der angeführten Argumentation folgt oder ob ein nachfolgendes, auf die Musterbegründung gestütztes Klageverfahren Aussicht auf Erfolg haben wird.

Eine individuelle Prüfung ist mir nicht möglich, an wen kann ich mich wenden?

Sollte Ihnen eine Überprüfung der Bescheide diesbezüglich nicht eigenständig möglich sein, so raten wir dazu, diesbezüglich eine/n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt oder eine/n Steuerberaterin/Steuerberater mit der Prüfung sowie der Begründung des Einspruchs zu beauftragen. Eine Prüfung Ihres individuellen Sachverhalts oder die Einlegung des Einspruchs ist durch den Landesverband Haus & Grund Schleswig-Holstein nicht möglich.

Was passiert, wenn ich gegen die Bescheide keinen Einspruch einlege?

Wenn Sie gegen die Bescheide keinen Einspruch einlegen oder wenn dies nicht fristgerecht erfolgt, so werden die Bescheide bestandskräftig. Das heißt, es besteht keine Möglichkeit mehr, diese anzufechten, auch wenn sich die Bescheide später als fehlerhaft erweisen sollten. Im Jahr 2025 erhalten Grundstückseigentümer aufgrund der neuen Grundsteuer erstmalig den neuen Grundsteuerbescheid auf Grundlage der jetzigen Bescheide. Dann ist es jedoch zu spät, um Rechtsmittel gegen die jetzigen Bescheide einzulegen.

Wie geht es nach Einlegung des Einspruchs und dessen Begründung weiter? 

Nach erfolgtem Einspruch prüft das Finanzamt den Bescheid. Für den weiteren Verlauf des Einspruchsverfahrens bestehen folgende Möglichkeiten:

• Das Finanzamt fordert von Ihnen gegebenenfalls weitere Angaben oder Unterlagen an, um den Bescheid überprüfen zu können.

• Das Finanzamt sieht Ihren Einspruch als begründet an und erlässt einen neuen, abgeänderten Bescheid.

• Das Finanzamt lehnt den Einspruch ab und fordert Sie auf, den Einspruch zurückzunehmen. Sollten Sie den Einspruch nicht zurücknehmen, so ergeht seitens der Behörde eine Entscheidung über den Einspruch.

• Gegen diese Entscheidung können Sie Klage bei dem zuständigen Gericht einreichen. Die Klagefrist beträgt einen Monat. Sie beginnt mit dem Ablauf des Tages, an dem Ihnen der Bescheid bekannt gegeben worden ist. Bei Zusendung durch einfachen Brief gilt die Bekanntgabe mit dem dritten Tag nach Aufgabe zur Post als bewirkt, es sei denn, dass der Bescheid zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist.

• Die Beteiligten können vor dem Gericht den Rechtsstreit selbst führen. Aufgrund der Komplexität der Materie ist eine anwaltliche Vertretung in dem Verfahren jedoch anzuraten. Die/der Rechtsanwältin/Rechtsanwalt klärt Sie in diesem Fall über den Ablauf und die Kosten des gerichtlichen Verfahrens, bzw. über das Prozesskostenrisiko auf.

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