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Torsten Ehrke

Wenn „Gerechtigkeit" zur Enteignung auf Raten wird

Die Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat am 23. Juni 2026 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Besteuerung von Immobilienveräußerungen grundlegend verändern würde (Drucksache 21/6637). Der Titel verspricht das Schließen einer „Gerechtigkeitslücke". Bei nüchterner Betrachtung geht es um etwas anderes: die vollständige Abschaffung der zehnjährigen Spekulationsfrist für vermietete Immobilien.

Künftig sollen Veräußerungsgewinne bei nicht selbstgenutzten Immobilien unabhängig von der Haltedauer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert werden – im Spitzenfall mit 45 Prozent. Wer über Jahrzehnte vermietet, saniert, Mietausfälle trägt und das unternehmerische Risiko schultert, soll die gesamte Wertentwicklung versteuern. Dass ein erheblicher Teil dieser „Wertsteigerung" nach fünfzehn Jahren schlicht Inflation ist und real gar keinen Vermögenszuwachs darstellt, wird im Entwurf ausgeblendet. Eine Indexierung der Anschaffungskosten sieht er nicht vor. Damit würden Scheingewinne besteuert.

Besonders kritisch ist die Rückwirkung. Der Entwurf erfasst alle Immobilien, die ab 2016 erworben wurden – also solche, bei denen die geltende Frist bei Inkrafttreten noch läuft. Eigentümer, die im Vertrauen auf die geltende Rechtslage kalkuliert und disponiert haben, würden nachträglich in die Steuerpflicht gezogen. Der Entwurf beruft sich zwar auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, verschweigt aber, dass dasselbe Gericht bereits aufgelaufene Wertzuwächse bei laufender Frist als schützenswert eingestuft hat. Hier liegt aus unserer Sicht ein erheblicher verfassungsrechtlicher Angriffspunkt.

Haus & Grund Mecklenburg-Vorpommern lehnt diesen Entwurf ab. Private Vermieterinnen und Vermieter sind das Rückgrat des bezahlbaren Wohnraums – gerade in unserem Flächenland, in dem der Wohnungsmarkt nicht von großen Konzernen, sondern von Menschen getragen wird, die ein, zwei oder drei Wohnungen vermieten. Eine Steuer, die den Verkauf entwertet, erhöht kein Angebot. Sie legt Kapital still und verunsichert genau jene, die verlässlich in Bestand und Sanierung investieren.

Wir werden diesen Entwurf im Rahmen unserer Wahlprüfsteine zur Landtagswahl am 20. September 2026 aufgreifen und die Positionen der Parteien transparent machen. Eigentum verpflichtet – aber Eigentum verdient auch verlässlichen Schutz vor rückwirkenden Steuerzugriffen.