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Staatliche Förderung

Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist gestiegen. Dabei verursachen die Einbrecher einen hohen materiellen Schaden. Viel schlimmer sind jedoch häufig psychische Belastungen und Traumatisierung, die das Sicherheitsgefühl und Wohlbefinden der Betroffenen nachhaltig beeinträchtigen. Nahezu jedes fünfte Opfer zieht nach der Tat aus seiner Wohnung aus. Die Polizei kann dieses Problem jedoch nicht alleine lösen.

Auch Eigenvorsorge ist gefragt, etwa durch den Einbau von Sicherheitstechnik, sicherheitsbewusstes Verhalten und erhöhte Aufmerksamkeit im Wohnumfeld. Nachweislich scheitern über 40 Prozent der Einbrüche aufgrund vorhandener Sicherungseinrichtungen und aufgrund aufmerksamer Nachbarn. Dies zeigt: Präventionsmaßnahmen lohnen sich! Doch Investitionen in Sicherheitstechnik sind teuer. Daher werden nun im Rahmen bestimmter Förderprodukte der KfW im Auftrag der Bundesregierung finanzielle Anreize gesetzt.

Geeignet sind etwa die Förderprogramme der KfW-Bankengruppe (KfW) „Altersgerecht Umbauen (Nr. 159, 455)“ und „Energieeffizient Sanieren (Nr. 151, 430)“. Allerdings müssen die Maßnahmen zum Schutz gegen Wohnungseinbruch investiert in unmittelbarem Zusammenhang mit barrierereduzierenden Maßnahmen oder energetischer Sanierung stehen. Weitere Informationen unter www.kfw.de/einbruchschutz „Mehr Sicherheit für ihre vier Wände“. Das Konzept dazu hat die Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) in Kooperation mit der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes erarbeitet. Die KfW-Fördermaßnahmen wurden gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie entwickelt. Sie berücksichtigen die polizeilichen Empfehlungen zum Einbruchschutz und ergänzen die bereits bestehenden KfW-Förderprodukte.

Einzelne Länderprogramme fördern ebenfalls den Einbau von geeigneter Sicherheitstechnik (näheres unter: www.kriminalpraevention.de/einbruchschutz/finanzanreize.html).

Gefördert werden private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen sowie Mieter – jeweils unabhängig vom Alter der Antragsteller. Aber auch Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Wohnungsunternehmen bzw. -genossenschaften werden gefördert. Alle Berechtigten können zinsgünstige Kredite beantragen, Privatpersonen können auch einen Investitionszuschuss erhalten. Die Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Zu den geförderten Maßnahmen gehören etwa:

 

  • der barrierefreie oder barrierearme Umbau und/oder energieeffiziente Sanierung einer Wohnimmobilie
  • der Ersterwerb von barrierefrei oder barrierearm umgebautem und/oder energieeffizient saniertem Wohnraum
  • zusätzliche Maßnahmen zum Schutz gegen Wohnungseinbruch, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit barrierereduzierenden Maßnahmen oder energetischer Sanierung stehen, z.B.

     

    • Einbau/Austausch von Haus- und Wohnungstüren, Fenstern und Fenstertüren
    • Installation von Alarm- und Einbruchmeldeanlagen
    • Einbau von Rollläden, Fenstergittern, Gegensprechanlagen
    • Elektronische Antriebssysteme für Rollläden und selbstverriegelnde Türen
    • Nachrüstung einbruchhemmender Produkte (selbstverriegelnde Mehrfachverriegelungen, Zusatzschlösser etc.)