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Bestätigung

Der Zensus 2022

Umfragen zum Zensus 2022 starten

Nachdem der Zensus in den vergangenen Jahren aufgrund der Corona-Pandemie immer wieder verschoben wurde, beginnen nunmehr die Umfragen im Mai 2022. Es handelt sich dabei um eine statistische Erhebung, in der ermittelt wird, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten, um eine Grundlage für zukünftige politische Entscheidungen zu schaffen. Hauptsächlich werden für diese Erhebung Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, flankiert duch stichprobenartige Befragungen sowie eine Gebäude- und Wohnungszählung.

Für die stichprobenartige Personenerhebung werden Teile der deutschen Bevölkerung ausgewählt, die an der Befragung teilnehmen. Bei der Gebäude- und Wohnungszählung werden Eigentümer, Hausverwaltungen sowie Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden und Wohnungen befragt. Wer aus diesem Personenkreis zur Auskunft herangezogen wird, entscheidet das Statistische Landesamt. Die ausgewählten Personen werden postalisch hierüber informiert. Für die Erhebung besteht für die Befragten eine gesetzliche Auskunftspflicht nach dem Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2022 (ZensG 2022).

Zu den erhobenen Daten gehören neben Informationen zum Gebäude wie Gemeinde, Art des Gebäudes, Gebäudetyp, Baujahr oder Heizungsart, auch Daten zu den Nutzern des Gebäudes bzw. der Wohnung. Hierbei müssen die Auskunftspflichtigen unter anderem auch Namen von bis zu zwei Personen, die die Wohnung nutzen sowie Anschriften preisgeben. Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung des ZensG 2022 dürfen Auskunftspflichtige diese Daten auch vor dem Hintergrund der Datenschutzgrundverordnung ohne weiteres an die Statistischen Landes- und Bundesämter weitergeben. Allerdings müssen beispielsweise betroffene Mieter über die Weitergabe ihrer Daten informiert werden.