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Keine Kunststoffe in der Biotonne

Die neuen Regeln

Eimer aus dem Bioabfälle fallen

Seit Mai 2025 gelten strengere Vorgaben für die Qualität von Bioabfällen: Bevor Bioabfälle kompostiert, vergärt oder mit anderen Stoffen vermischt werden, dürfen sie höchstens 0,5 % Kunststoff enthalten, §2a BioAbfV. Diese neue Grenze betrifft alle Fremdstoffe – also auch Verpackungen oder Kaffeekapseln. Wenn die Bioabfälle aus der Biotonne stammen, liegt die zulässige Höchstmenge an Kunststoffen bei 1,0 %.

Die neuen Vorschriften richten sich hauptsächlich an Anlagenbetreiber, die Bioabfälle verarbeiten oder daraus Gemische herstellen. Auch die öffentlichen Entsorgungsträger sollen ihre Sammelsysteme für Bioabfall aus Haushalten weiter verbessern.
Für private Haushalte selbst gelten die konkreten Regeln, die von den jeweiligen Kommunen festgelegt werden. In der Regel müssen Bürger keine Bußgelder befürchten. Wie Bioabfälle in einem bestimmten Gebiet gesammelt werden sollen, bestimmen die Kommunen eigenständig. Die Überwachung der Einhaltung dieser Vorgaben übernehmen die jeweiligen Landesabfallbehörden.
Falls Kommunen in ihrer Satzung Bußgelder für falsch befüllte Tonnen vorgesehen haben, sind die zuständigen Abfallbehörden auch für die Durchsetzung verantwortlich.
Bioabfall macht mit etwa 30 bis 40 Prozent den größten Teil des Hausmülls aus. Trotzdem landen viele organische Abfälle immer noch in der Restmülltonne, und selbst getrennt gesammelte Bioabfälle enthalten oft viele Störstoffe.
Dadurch gehen wertvolle Ressourcen für eine hochwertige Verwertung verloren. Verbraucher können wesentlich dazu beitragen, indem sie ihre Bioabfälle konsequent trennen – frei von Kunststoffen, auch wenn diese als biologisch abbaubar gekennzeichnet sind.

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