Verkehrswertermittlung
Die Verkehrswertermittlung folgt den rechtlichen Vorgaben. Es erfolgt eine detaillierte Besichtigung der Immobilie und die für den Verkehrswert wesentlichen Merkmale; insbesondere die rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten sowie alle wertrelevanten Umstände werden ermittelt und dargestellt.
Dazu werden die aktuellen Unterlagen, wie ein Grundbuchauszug und ein Ausschnitt der Flurkarte, besorgt. Aktuelle Bestandspläne werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Die Arbeiten werden durch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/Sachverständigen verantwortlich durchgeführt.
Als Ergebnis erhalten Sie ein Verkehrswertgutachten – verwendbar bei Banken, Notaren, Steuerberatern oder als Grundlage für eine Vertragsverhandlung.
Das Honorar für die Verkehrswertermittlung wird gemäß HOAI ermittelt.
Für Mitglieder von Haus & Grund werden die unteren Grenzwerte der jeweiligen Honorartafel angewendet. Die unteren Grenzwerte liegen um 12 bis 27 Prozent unter den Mittelwerten der zulässigen Spanne. Zum Beispiel ergibt sich ein Honorar von 997,60 Euro (inkl. MwSt.) bei einem Wert der Immobilie von 200 000 Euro bei Normalstufe (Einordnung Schwierigkeitsgrad). Zusätzlich sind die Gebührenauslagen für die amtlichen Auszüge zu erstatten.
Immobilienwert-Schätzung
Die Immobilienwert-Schätzung dient einer Positionsbestimmung für den Immobilieneigentümer. Es erfolgt eine Außenbesichtigung der Immobilie und eine Dokumentation mit Fotos und einem standardisierten Beschreibungsbogen. Die amtlichen Auszüge werden beigefügt. Die Arbeiten werden vom Büro eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs durchgeführt.
Als Ergebnis erhalten Sie eine aktuelle, wertrelevante Einschätzung, verwendbar bei Banken, Notaren, Steuerberatern oder als Basisinformation für eine Vertragsgestaltung. Die Expertise enthält eine Wertschätzung in Form einer Spanne, in der Regel auf der Basis des örtlichen Grundstücksmarktberichts. Diese Immobilienwert-Schätzung ersetzt kein Verkehrswertgutachten.
Haus & Grund-Mitglieder erhalten die Immobilienwert-Schätzung exklusiv für 348 Euro (inkl. MwSt.) bei Immobilien bis zur Größe eines Einfamilienhauses. Daneben sind die Gebührenauslagen für die amtlichen Auszüge zu erstatten.
Wohnflächennachweis
Grundlage des Wohnflächennachweises sind aktuelle Grundrisspläne und Aufmaßkontrollen vor Ort. Auf diese Weise wird die erforderliche Qualität garantiert. Die Arbeiten werden durch das Büro eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs durchgeführt. Es werden alle zum Mietobjekt gehörenden Wohnflächen erfasst.
Als Ergebnis erhalten Sie ein Dokument, verwendbar bei Gericht, bei Schlichtungsverhandlungen und als Grundlage einer Vertragsgestaltung. Die Berechnung wird auf Grundlage der aktuellen Wohnflächenverordnung (WoFIV, BGBl I 2003, 2346) durchgeführt. Sie verfügen über eine verlässliche Grundlage!
Der Wohnflächennachweis in tabellarischer Darstellung auf Basis vorhandener, aktueller Bestandspläne mit Stichprobenkontrolle kostet 58 Euro pro Wohneinheit plus 17,40 Euro pro Raum.
Der Wohnflächennachweis mit Aufmaß bei leerer Wohnung und grafischer Darstellung der Raumkontur kostet 104,40 Euro plus 29 Euro pro Raum.
Raum ist eine Fläche, die durch drei, vier oder mehr Wände begrenzt wird, sowie Balkone und Terrassen. Diese Entgelte gelten nur für Wohnungen einfachen Zuschnitts. Bei komplexeren Objekten und komplizierten Grundrissen, Dachschrägen usw. muss einzelfallbezogen ein Entgelt in Anlehnung an die o. g. Grundlagen vor Auftragsvergabe vereinbart werden. Alle Entgelte verstehen sich inklusive MwSt.
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