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SCHUFA MieterBonitätsauskunft

Jetzt registrieren und SCHUFA-Auskünfte online abrufen

Mit der Online-MieterBonitätsauskunft der SCHUFA sofort Auskunft erhalten!

Bevor Sie Ihr Eigentum neuen Mietern überlassen, sollten Sie deren Identität, Bonität und Zahlungsverhalten überprüfen. 

Mit der SCHUFA-MieterBonitätsauskunft können Sie dabei einen deutschlandweit einmalig hohen Datenbestand zu 66,3 Mio. natürlichen Personen nutzen. Auf diesem Weg werden sämtliche relevanten Fragen zuverlässig beantwortet: Zahlt der potenzielle Mieter regelmäßig seine Rechnungen? Wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet? Oder sind Mietschulden gemeldet? Mit der SCHUFA-MieterBonitätsauskunft sehen Sie schnell und zuverlässig klar, schützen sich vor Zahlungsstörungen und sichern Ihre Mieteinnahmen. 

Einzelpreis für den Online-Antrag nur 19,95 Euro inkl. MwSt. 

Wie funktioniert die MieterBonitätsauskunft bei Haus & Grund?

Als Mitglied oder auch Nicht-Mitglied können Sie sich für die Online-Auskunft registrieren. Sie erhalten einen Freischaltcode ggf. per Post zugeschickt und können im Anschluss direkt loslegen. Die Ergebnisse der Auskünfte erhalten Sie bei der Online-Auskunft sofort. 

So arbeitet die SCHUFA

Basierend auf dem Gegenseitigkeitsprinzip melden die der SCHUFA angeschlossenen Vertragspartner Informationen zum Kreditverhalten und erhalten erhalten bei einer Anfrage Auskunft zur bisherigen Kreditbiografie des Verbrauchers.  Bei den angeschlossenen Unternehmen handelt es sich vornehmlich um Banken, Sparkassen, Handelsunternehmen, Inkassounternehmen, Telekommunikationsgesellschaften und Energieversorger.

Der Datenbestand der SCHUFA umfasst mehr als 300 Millionen Datensätze von über 60 Millionen Menschen. Zu einem Großteil der gespeicherten Personen liegen übrigens ausschließlich Positivmerkmale vor – also keine Hinweise auf Zahlungsstörungen oder -ausfälle

Voraussetzung für den Bezug - Berechtigtes Interesse?

Sie dürfen mithilfe der Bonitätsprüfung vor Abschluss eines Mietvertrages über Wohnraum zu einer bestimmten betroffenen Person nur dann eine Auskunft einholen, wenn der Mietinteressent unter Einbeziehung des „SCHUFA-Hinweises und der ergänzenden SCHUFA-Information“ über die Anfrage vorab informiert wurde und der Abschluss des Mietverhältnisses über Wohnraum nur noch von dem Ergebnis der Bonitätsprüfung abhängt. Die Bonitätsprüfung vor Verwalterzustimmung über einen Kaufinteressenten vor dem Verkauf einer Wohnung aus einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern (WEG), dürfen Sie nur einholen, wenn Sie als Verwalter einer Veräußerung der Wohnung nach § 12 Abs.1 Wohnungseigentumsgesetz zustimmen müssen und der Kaufinteressent über die Anfrage rechtzeitig vorab unter Verwendung des „SCHUFA-Hinweises für die WEG Auskunft und der ergänzenden SCHUFA-Information“ informiert wurde.

Sie sind verpflichtet die erfolgte Informationserteilung gegenüber der jeweiligen betroffenen Person in jedem Einzelfall zu dokumentieren und der SCHUFA auf Verlangen einen Nachweis hierüber zur Verfügung zu stellen.

Die SCHUFA ist verpflichtet, das berechtigte Interesse Ihrer Anfrage im Stichprobenverfahren zu überprüfen. Deswegen müssen Sie innerhalb eines Zeitraums von 12 (zwölf) Monaten nach der Anfrage in der Lage sein, das berechtigte Interesse Ihrer Anfrage nachweisen zu können. Dies können Sie z.B. dadurch erfüllen, dass Sie die entsprechende Dokumentation aufbewahren.