<?xml version="1.0" encoding="iso-8859-1" ?><rss xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" version="2.0"><channel><title><![CDATA[Haus & Grund Deutschland]]></title><link>http://www.hausundgrund.de/</link><description><![CDATA[Hier finden Sie die Nachrichten, mit denen Haus & Grund die Medien über seine Sicht der Dinge zu sämtlichen wichtigen und interessanten Themen rund um das Thema Immobilie informiert.]]></description><language>de</language><lastBuildDate>14.06.2013 09:16:09</lastBuildDate><item><title><![CDATA[Nach BGH-Urteil: Betriebskostenabrechnung wird einfacher]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_986.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Vermieter einer Eigentumswohnung können Grundsteuer leichter umlegen]]></description><pubDate>Fri, 14 Jun 2013 09:13:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Vermieter einer Eigentumswohnung können Grundsteuer leichter umlegen <br /><br /></strong><br>Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az. VIII ZR 252/12) können Vermieter von Eigentumswohnungen die Grundsteuer leichter auf den Mieter umlegen. Darauf wies der Eigentümerverband Haus &amp; Grund Deutschland heute in Berlin hin. Nach bisheriger BGH-Rechtsprechung musste, wenn vertraglich kein Umlageschlüssel vereinbart war, die Grundsteuer nach der Wohnfläche auf die Mieter umgelegt werden – ein erheblicher Aufwand, der die Kenntnis aller Steuerbescheide einer Wohnungseigentumsanlage voraussetzte. Nunmehr kann der Vermieter den Steuerbetrag, den das Finanzamt für die jeweilige Eigentumswohnung festgesetzt hat, ein zu eins auf den Mieter umlegen. „Für viele Vermieter entfällt nun bürokratischer Ballast. Die Betriebskostenabrechnung wird einfacher, ohne dass eine Partei dadurch benachteiligt wird“, kommentierte Haus &amp; Grund-Rechtsexperte Kai Warnecke diese BGH-Entscheidung. <br /><br />In dem zu entscheidenden Fall vertrat der Mieter die Ansicht, die Grundsteuer könne nicht einfach als Betrag in die Betriebskostenabrechnung eingestellt werden, sondern bedürfe einer Umlage nach dem Anteil der Wohnfläche. Nach Auffassung des BGH liegt jedoch kein Verstoß gegen den vereinbarten Umlagemaßstab vor, wenn der Vermieter den allein auf sein Wohnungseigentum anfallenden und vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuerbetrag in die Betriebskostenabrechnung übernimmt. ]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Wiedergewählt: Schlotmann weiter Vizepräsident von Haus & Grund Deutschland]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_985.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Mitgliederversammlung bestätigt 67-jährigen Kieler im Amt]]></description><pubDate>Fri, 07 Jun 2013 12:32:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Mitgliederversammlung bestätigt 67-jährigen Kieler im Amt <br /></strong><br><br />Jochem Schlotmann wurde heute in Berlin für weitere drei Jahre zum Vizepräsidenten von Haus &amp; Grund Deutschland gewählt. Die Mitgliederversammlung von Deutschlands mitgliederstärkstem Eigentümerverband bestätigte den 67-jährigen Kieler einstimmig in diesem Amt. <br /><br />Schlotmann ist seit 1973 für die Haus &amp; Grund-Organisation tätig. Er begann als Rechtsberater bei Haus &amp; Grund Schleswig-Holstein, wurde 1978 Verbandsdirektor dieses Landesverbandes und ist seit 2005 dessen Vorsitzender. Seit 2001 ist Schlotmann Mitglied des Präsidiums von Haus &amp; Grund Deutschland – seit 2007 in seiner Funktion als Vizepräsident. Im Februar dieses Jahres ehrte Bundespräsident Gauck mit der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes das beispielgebende Engagement Schlotmanns für die Belange der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer. ]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[127. Zentralverbandstag von Haus & Grund Deutschland]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_984.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Ramsauer würdigt Rolle privater Immobilieneigentümer]]></description><pubDate>Thu, 06 Jun 2013 15:49:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Ramsauer würdigt Rolle privater Immobilieneigentümer <br /><br /></strong><br>Die Stärkung des privaten Immobilieneigentums forderte Haus &amp; Grund-Präsident Rolf Kornemann heute in seiner Festakt-Rede im Rahmen des 127. Zentralverbandstages von Haus &amp; Grund Deutschland in Berlin. Dies sei nicht nur für die Wohnraumversorgung wichtig, sondern auch für die Altersvorsorge in Zeiten des demografischen Wandels. Kornemann beklagte zudem die fortlaufende Verunsicherung der Eigentümer durch steigende Steuern sowie die Ankündigung neuer Belastungen, wie beispielsweise der Vermögensteuer. Dass private Vermieter aktuell vermehrt als raffgierige Ausbeuter verunglimpft werden, bezeichnete er als Wahlkampfgetöse und der Lage vollkommen unangemessen. <br /><br />Bundesbauminister Peter Ramsauer würdigte vor den rund 600 Gästen das unverzichtbare Engagement der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer. Er betonte, dass auch in Zukunft auf ein strenges Ordnungsrecht verzichtet werden müsse, um private Investoren nicht zu verschrecken. Alle staatlichen Forderungen an die privaten Immobilieneigentümer müssten sich strikt am Wirtschaftlichkeitsgebot orientieren. <br /><br />Die Geschäftsführerin des Instituts für Demoskopie Allensbach, Renate Köcher, betonte in ihrer Rede die Bedeutung des Immobilieneigentums für die Vermögensbildung und für die finanzielle Sicherung im Alter. Der Wunsch nach Eigentum sei nach wie vor enorm groß. Die europäische Finanzkrise habe diese Grundeinstellung noch verstärkt. ]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[BGH-Urteil: Schallschutzvorschriften des Baujahres entscheidend]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_983.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Keine höheren Anforderungen bei Teilsanierung]]></description><pubDate>Wed, 05 Jun 2013 14:32:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Keine höheren Anforderungen bei Teilsanierung <br /></strong><br><br />Für Mietwohnungen gelten grundsätzlich die Schallschutzvorschriften, die zum Zeitpunkt der Errichtung in Kraft waren – auch nach einer Teilsanierung des Hauses. Auf diese Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH, Az. VIII ZR 287/12) macht der Eigentümerverband Haus &amp; Grund Deutschland aufmerksam. „Das ist eine praxisgerechte Entscheidung. Andernfalls drohte aus jeder kleinen Renovierung eine teure Grundsanierung zu werden“, kommentiert Haus &amp; Grund-Rechtsexperte Kai H. Warnecke das Urteil. <br /><br />Der Fall: In einem nach dem Zweiten Weltkrieg wieder aufgebauten Mehrfamilienhaus ließ der Vermieter in der Dachgeschosswohnung einen Teil des Estrichs abschleifen sowie verspachteln und lediglich zu einem geringen Anteil erneuern. Ein Mieter, der unter dem Dachgeschoss wohnt, beanstandete, dass nach der Sanierung nicht die aktuell gültigen Schallschutzvorschriften eingehalten wurden, und minderte die Miete. Der BGH urteilte, dass diese Minderung nicht rechtmäßig ist. ]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Haus & Grund fordert: Mehr Markt – weniger staatliche Gängelung!]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_982.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[127. Zentralverbandstag am 6. und 7. Juni in Berlin]]></description><pubDate>Wed, 05 Jun 2013 09:52:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>127. Zentralverbandstag am 6. und 7. Juni in Berlin <br /><br /></strong><br>„Wir brauchen mehr Markt und weniger staatliche Gängelung, damit in Deutschland auch in Zukunft weiterhin ausreichend Wohnraum zu angemessenen Preisen angeboten werden kann.“ Das forderte Haus &amp; Grund-Präsident Rolf Kornemann heute vor dem Beginn des 127. Zentralverbandstages von Haus &amp; Grund Deutschland, der am 6. und 7. Juni in Berlin stattfindet. Die Fakten ließen weder auf eine Mietenexplosion noch auf eine Wohnungsnot schließen. „Auch wenn sich mittlerweile nahezu alle Parteien solche Worte zu eigen machen: sie sind falsch!“ <br /><br />Die Wohnraummieten sind nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im vergangenen Jahr real um 0,8 Prozent gesunken. In Berlin – einem vermeintlichen Brennpunkt – stieg die durchschnittliche Miete im vergangenen Jahr um 3,1 Prozent auf 5,54 Euro pro Quadratmeter. Selbst in München ist die Mietbelastung jüngst gesunken und liegt bei 23,4 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens, wie die dortige Stadtverwaltung Anfang dieses Jahres mitteilte. „Mit Phantasiezahlen zu hantieren mag zwar hin und wieder für Schlagzeilen sorgen. Für eine in die Zukunft gerichtete, vernünftige Wohnungsmarktpolitik sind sie gänzlich ungeeignet“, warnte Kornemann. Die steigenden Wohnkosten seien überwiegend auf staatliches Handeln zurückzuführen; dazu zählten permanente Anhebungen der Grundsteuer sowie die Verteuerung der Energie. <br /><br />Er bezeichnete daher aktuelle Vorschläge für weitere Mietbegrenzungen als überflüssig und kontraproduktiv. Lokale Wohnungsknappheit müsse lokal gelöst werden. Das Mietrecht sei nicht das Problem und könne damit auch nicht die Lösung sein. Kornemann appellierte an die verantwortlichen Politiker im Bund, in den Ländern und in den Kommunen, endlich Steuern und Abgaben zu senken. Dies sei die Voraussetzung für den Bau neuer Wohnungen dort, wo sie gebraucht würden. Dies sei ebenso notwendig, um die Herausforderungen Energiewende und demografischer Wandel meistern zu können. ]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Grenze für Neuvertragsmieten wäre rechtliche und wohnungspolitische Irrfahrt]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_981.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Haus & Grund: Einstieg in staatlich verordnete Miete verhindern!]]></description><pubDate>Fri, 31 May 2013 09:08:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Haus &amp; Grund: Einstieg in staatlich verordnete Miete verhindern! <br /><br /></strong><br>„Eine weitere gesetzliche Grenze für Neuvertragsmieten wäre eine verfassungsrechtliche und wohnungspolitische Irrfahrt.“ So kommentierte Haus &amp; Grund-Präsident Rolf Kornemann heute Überlegungen des Unions-Fraktionsvorsitzenden im Bundestag, Volker Kauder, eine entsprechende Grenze in das CDU-Wahlprogramm aufzunehmen. Als Angriff auf die Eigentümerrechte von 900.000 Haus &amp; Grund-Mitgliedern bezeichnete Kornemann derartige Eingriffe in das Mietrecht. <br /><br />Eine solche Begrenzung der Neuvertragsmieten stellt nach Angaben von Haus &amp; Grund einen Eingriff in die Vertragsfreiheit und die Eigentumsgarantie dar. Schon der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 13. April 2005, Az. VIII ZR 44/04) habe entschieden, dass ein solcher Eingriff nur dann gerechtfertigt sein könne, wenn er dem Schutz des Mieters vor Ausnutzung einer bestehenden Mangellage diene. Vor dem Hintergrund von über drei Millionen leerstehenden Wohnungen und einem Mietanstieg, der seit zehn Jahren unter der Inflationsrate liegt, herrsche kein flächendeckender Wohnungsmangel. Eine solche Regelung wäre folglich verfassungswidrig. <br /><br />Laut Haus &amp; Grund läuft diese Maßnahme auf den Einstieg in eine staatlich verordnete Miete hinaus, der eine Entlastung angespannter Wohnungsmärkte durch Neubau verhindert. Die baurechtlichen Vorgaben, aber auch die Erwartungen der Mieter an das Wohnen seien inzwischen so hoch, dass ein Neubau zu einer Miete, die lediglich 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liege, für den Investor zu einem Verlustgeschäft werde. Als Beispiel führt Haus &amp; Grund die Lage in Berlin an: Dort betrage die durchschnittliche Miete 5,54 Euro pro Quadratmeter – der Neubau koste über 10 Euro pro Quadratmeter. ]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Kommunale Beiträge: Haus & Grund fordert klare Fristen]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_980.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Vertrauen in den Rechtsstaat wieder herstellen!]]></description><pubDate>Thu, 23 May 2013 11:27:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Vertrauen in den Rechtsstaat wieder herstellen! <br /><br /></strong><br>Wenn Kommunen Grundstückseigentümer wegen des Ausbaus kommunaler Infrastruktur zur Kasse bitten wollen, müssen dafür künftig klare zeitliche Fristen gelten. Dies forderte Haus &amp; Grund-Präsident Rolf Kornemann heute in Berlin. „Es ist ein Unding, wenn Kommunen für Baumaßnahmen, die Jahrzehnte zurückliegen, Beiträge in fünfstelliger Höhe verlangen. So ein Vorgehen verletzt das Vertrauen in den Rechtsstaat“, stellte Kornemann fest. <br /><br />Der Verband legte heute einen Gesetzesvorschlag vor, mit dem eine vierjährige Verjährungsfrist festgelegt würde. Zudem soll nach Vorschlag von Haus &amp; Grund die Frist für die Erhebung kommunaler Beiträge beginnen, sobald auf oder an dem Grundstück eine kommunale Anlage oder Einrichtung errichtet wird und der Grundstückseigentümer diese zu seinem eigenen Vorteil nutzen kann. Dies kann beispielsweise eine Straße oder aber der Anschluss an die öffentliche Kanalisation sein. „Betroffene Grundstückseigentümer müssen wissen, in welchem Zeitraum sie mit Forderungen der Kommune rechnen können – das verlangt das Bundesverfassungsgericht und das erfüllt unser Vorschlag“, erläuterte Kornemann. <br /><br />Hintergrund des Haus &amp; Grund-Vorschlags ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 (Az. 1 BvR 2457/08). Als verfassungswidrig erkannte das Gericht den Umstand, dass das bayrische Kommunalabgabengesetz einen variablen Zeitpunkt für den Beginn der Verjährung vorsieht. Danach beginnt die Festsetzungsfrist mit Ende des Kalenderjahres, in dem die Kommune eine wirksame Beitragssatzung erlässt. Die Aufstellung einer nur vermeintlich wirksamen Beitragssatzung führt also nicht dazu, dass die Verjährungsfrist beginnt. Dies hat zur Folge, dass selbst dann, wenn eine ursprünglich unwirksame Beitragssatzung erst Jahre oder Jahrzehnte später von einer wirksamen Satzung abgelöst wurde, die Verjährung erst zu diesem späteren Zeitpunkt beginnt. Der betroffene Grundstückseigentümer ist dann nicht in der Lage, den Zeitraum zu bestimmen, in dem er damit rechnen muss, einen Beitrag an die Kommune zu zahlen. Ähnliche Regelungen wie in Bayern gelten auch in anderen Ländern, so dass in den kommenden Wochen und Monaten Gesetzesänderungen in diesen Ländern notwendig sein werden. ]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Kein Verbot von Nachtspeicheröfen]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_979.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Haus & Grund: Sieg der ökologischen und ökonomischen Vernunft]]></description><pubDate>Thu, 16 May 2013 12:26:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Haus &amp; Grund: Sieg der ökologischen und ökonomischen Vernunft <br /><br /></strong><br>Als einen Sieg der ökologischen und ökonomischen Vernunft bezeichnete es heute Haus &amp; Grund-Präsident Rolf Kornemann, dass auch nach 2020 weiter sogenannte Nachtspeicheröfen betrieben werden dürfen. Eine entsprechende Änderung des Energieeinsparungsgesetzes hatten Regierungspolitiker vor der heutigen Abstimmung im Bundestag bekannt gegeben. <br /><br />„Wir sollten jede zur Verfügung stehende Möglichkeit nutzen, um das zeitweise Überangebot etwa von Wind- und Solarstrom zu speichern. So werden aus Öfen, die früher mit Nachtstrom aus Atom- und Kohlekraftwerken betrieben wurden, Ökostromspeicheröfen“, erläuterte Kornemann. Diese Nutzung sei zumindest so lange sinnvoll, bis neue und leistungsfähigere Stromspeicher entwickelt würden. 
 ]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Verfassungsgericht konkretisiert Mieteranspruch auf eigene Satellitenschüssel]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_978.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Belange sprachlicher und kultureller Minderheiten müssen berücksichtigt werden]]></description><pubDate>Wed, 15 May 2013 08:51:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Belange sprachlicher und kultureller Minderheiten müssen berücksichtigt werden <br /><br /></strong><br>Auch bei einer vorhandenen zentralen Satellitenempfangsanlage dürfen Mieter im Einzelfall eine eigene Satellitenschüssel montieren. Voraussetzung ist, dass nur auf diese Weise ein besonderes Informationsbedürfnis befriedigt werden kann. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in seinem gestern veröffentlichten Beschluss (BVerfG 1 BvR 1314/11) und konkretisierte damit seine bisherige Rechtsprechung. „Auch weiterhin darf nicht jeder Mieter einfach eine Satellitenschüssel installieren“, kommentierte der Präsident von Haus &amp; Grund Deutschland, Rolf Kornemann, das Urteil. „Allerdings müssen Vermieter zukünftig noch intensiver prüfen, ob sie einer Montage ausnahmsweise zustimmen müssen.“ <br /><br />Im Streitfall hatte ein aus der Türkei stammender Mieter turkmenischer Abstammung an der Gebäudefassade eine Satellitenschüssel montiert. Mit dieser wollte er ein nur über Satellit ausgestrahltes turkmenisches Regionalprogramm empfangen. Der Vermieter verweigerte hierzu seine Zustimmung, da der Mieter über die zentrale Satellitenempfangsanlage bereits mehrere türkische Programme sehen konnte. <br /><br />Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass der Mieter im vorliegenden Fall prinzipiell einen Anspruch auf die Erlaubnis zur Montage der Satellitenschüssel hat. Vermieter können jedoch auch künftig ihre Mieter auf vorhandene Kabelanschlüsse oder zentrale Satellitenempfangsanlagen verweisen. Dies gilt aber nur, wenn eine angemessene Anzahl an Programmen ihrer Heimat zu empfangen ist. Hierbei muss auch das individuelle Informationsbedürfnis von sprachlichen und kulturellen Minderheiten berücksichtigt werden. ]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Grüne Steuerpläne sind enteignungsgleicher Angriff auf Immobilieneigentümer]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_977.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Vermögensabgabe verfassungswidrig – steigende Mieten und Notverkäufe die Folge]]></description><pubDate>Tue, 07 May 2013 09:02:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Vermögensabgabe verfassungswidrig – steigende Mieten und Notverkäufe die Folge <br /><br /></strong><br>Als einen ganz massiven Angriff auf die privaten Immobilieneigentümer bezeichnete Haus &amp; Grund-Präsident Rolf Kornemann die steuerpolitischen Pläne von Bündnis 90/Die Grünen. Insbesondere die geplante Verdopplung der Einnahmen aus der Erbschaftsteuer sowie die Einführung einer Vermögensabgabe stießen auf den Widerstand der privaten Hauseigentümer. „Über 60 Prozent der Mietwohnungen in Deutschland werden von privaten Vermietern angeboten. Diese Anbieter finanziell an die Wand zu drängen, hätte fatale Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt“, warnte Kornemann. <br /><br />Er machte deutlich, dass die Pläne mittelfristig zu steigenden Mieten und Notverkäufen führen. „Durchschnittlich erzielen private Vermieter nach einer Studie des DIW eine Rendite von nur 2,14 Prozent im Jahr“, erläuterte Kornemann weiter. „Den allermeisten privaten Vermietern wird es angesichts dieser Rendite nicht möglich sein, die Vermögensabgabe aus ihren Erträgen zu leisten.“ Die Grünen würden somit die Verantwortung für die Verteuerung des Wohnens tragen, wenn Vermieter zu Mieterhöhungen gezwungen wären. Gleiches trete auch infolge der mit erheblichen Transaktionskosten belasteten Notverkäufe ein. <br /><br />Er wies zudem darauf hin, dass eine Vermögensabgabe in mehrfacher Hinsicht verfassungsrechtlich höchst bedenklich sei. „Wir haben in Deutschland keine notstandsartige Situation, die das Grundgesetz aber für die Erhebung einer Vermögensabgabe verlangt“, betonte Kornemann. Ebenso wenig sei es zulässig, privates und unternehmerisches Vermögen ungleich zu behandeln, wie die Grünen es vorschlagen. Für den Wohnungsmarkt bedeutete dies eine Wettbewerbsverzerrung zulasten privater Eigentümer: Deren Immobilienvermögen unterläge nach den Plänen der Grünen zu 100 Prozent der Vermögensabgabe. Für Immobilien institutioneller Anbieter soll die Vermögensabgabe allerdings auf 35 Prozent des Gewinns beschränkt werden. „Dieses verfassungsrechtliche Abenteuer sollten die Grünen den Wählern, betroffenen Eigentümern und den Gerichten ersparen“, so Kornemann abschließend. ]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Mietrecht: Reform tritt am 1. Mai in Kraft]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_976.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Haus & Grund begrüßt wichtige Änderungen für Vermieter ]]></description><pubDate>Tue, 30 Apr 2013 16:11:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Haus &amp; Grund begrüßt wichtige Änderungen für Vermieter <br /><br /></strong><br>Am 1. Mai tritt die Reform des Mietrechts in Kraft. Das teilte der Eigentümerverband Haus &amp; Grund Deutschland mit. „Mit diesem Gesetz wird endlich den Mietbetrügern das Leben erschwert und die energetische Modernisierung des Gebäudebestands von bürokratischem Ballast befreit“, sagte Haus &amp; Grund-Präsident Rolf Kornemann. <br /><br />   Weitere Informationen]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Mietrechtsvorschläge des Städtetages schaden dem gesamten Wohnungsmarkt]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_975.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Haus & Grund: Energieeinsparvorgaben und hohe Steuern behindern Neubau]]></description><pubDate>Wed, 24 Apr 2013 15:06:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Haus &amp; Grund: Energieeinsparvorgaben und hohe Steuern behindern Neubau <br /><br /></strong><br>„Die Vorschläge des Deutschen Städtetages zur Mietbegrenzung schaden dem gesamten Wohnungsmarkt. Dadurch wird der Neubau nicht angekurbelt, sondern erst recht abgewürgt“, kommentiert Haus &amp; Grund-Präsident Rolf Kornemann die gestrige Rede von Städtetags-Präsident Christian Ude in Frankfurt. Dieser hatte vorgeschlagen, bei Wiedervermietungen dürften die Mieten höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Bei Erstvermietungen solle diese Grenze aber nicht gelten, um Investoren nicht abzuschrecken. <br /><br />„Jede Miete muss mindestens kostendeckend sein, nicht nur die erste“, forderte Kornemann. Er bemängelte zudem, dass die Politik durch immer schärfere energetische Anforderungen und stetig steigende Grunderwerbsteuern das Bauen – und damit die Mieten – gerade in den vergangenen Jahren massiv verteuert habe. Zudem verunsichere die Diskussion über die Wiedereinführung einer Vermögensteuer potenzielle Investoren. <br /><br />Kornemann erinnerte noch einmal an die jahrzehntealte Erkenntnis, wonach der beste Mieterschutz und die wirksamste Maßnahme zur Begrenzung des Mietanstiegs ausreichend hohe Bauaktivitäten seien. Und die könnten nun einmal nur private Investoren erbringen. Sie bieten heute über 60 Prozent der Mietwohnungen an und könnten durch die öffentliche Hand nicht ersetzt werden. ]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Neue Energieeinsparvorgaben rechtssicher gestalten]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_974.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Hauseigentümer und Bauwillige brauchen Planungssicherheit]]></description><pubDate>Wed, 24 Apr 2013 12:06:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Hauseigentümer und Bauwillige brauchen Planungssicherheit <br /></strong><br><br />„Die neuen Energieeinsparvorgaben für Wohnimmobilien sollten zügig verabschiedet werden.“ Das forderte heute Haus &amp; Grund-Präsident Rolf Kornemann, nachdem bekannt wurde, dass der Bauausschuss des Bundestages die abschließenden Beratungen über Änderungen des Energieeinsparungsgesetzes kurzfristig von der Tagesordnung seiner heutigen Sitzung genommen hatte. Die Befürchtungen der FDP-Fraktion, die geplanten höheren energetischen Anforderungen für Wohnungsneubauten führten zu höheren Baukosten und damit zu höheren Mieten, seien allerdings berechtigt. Dies zu überdenken, sei richtig, dürfe aber nicht zu mittelfristigen Verzögerungen führen. „Die Hauseigentümer und Bauwilligen brauchen Planungssicherheit und der vorliegende Regierungsentwurf geht in die richtige Richtung“, sagte Kornemann. 
]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Mieterhöhungen: Bundesrat debattiert Strafe für Vermieter]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_973.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Haus & Grund warnt vor Neubau-Stopp]]></description><pubDate>Wed, 17 Apr 2013 11:20:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Haus &amp; Grund warnt vor Neubau-Stopp</strong><br> <br /><br />„Wenn die Möglichkeiten zur Erhöhung von Wohnungsmieten wie vom Hamburger Senat vorgeschlagen umgesetzt werden, käme der Neubau zum Erliegen.“ Davor warnte Haus &amp; Grund-Präsident Rolf Kornemann anlässlich einer heutigen Debatte im Rechtsausschuss des Bundesrates über eine Verschärfung des Wirtschaftsstrafgesetzes. In Hamburg liege die ortsübliche Vergleichsmiete bei 7,39 Euro pro Quadratmeter. Wer als Bauwilliger dann nicht mehr als 20 Prozent darüber vermieten dürfe, verzichte ganz auf den Bau. Ein Neubau koste pro Quadratmeter etwa 9,50 Euro. Ähnlich verhielte es sich beispielsweise in Berlin mit einer Vergleichsmiete von 5,99 Euro. „Der Neubau würde also genau dort abgewürgt, wo er gebraucht wird“, so Kornemann. Zudem verschärften immer höhere energetische Anforderungen an Neubauten die Situation auf den angespannten Wohnungsmärkten. <br /><br />Aktuell sieht das Wirtschaftsstrafgesetz vor, dass ein Vermieter bis zu 50.000 Euro Strafe zahlen muss, wenn er eine Miete verlangt, die 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, und er hierbei die Not des Mieters ausnutzt, keine günstigere vergleichbare Wohnung zu finden. Nach dem heute im Bundesrat diskutierten Vorschlag Hamburgs soll dieses Bußgeld jedoch schon dann anfallen, wenn Vermieter in Gemeindeteilen mit einem geringen Angebot an vergleichbarem Wohnraum eine entsprechende Miete verlangen, ohne dass eine Notlage des Mieters ausgenutzt wird. ]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Geld zurück! – Erhebung kommunaler Beiträge vielfach verfassungswidrig]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_972.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Haus & Grund fordert Erstattung und klare Regeln für die Zukunft]]></description><pubDate>Fri, 12 Apr 2013 12:10:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Haus &amp; Grund fordert Erstattung und klare Regeln für die Zukunft <br /><br /></strong><br>In der Vergangenheit haben Kommunen vielfach Beiträge, wie beispielsweise Erschließungsbeiträge, verfassungswidrig erhoben. Darauf weist der Hauseigentümerverband Haus &amp; Grund Deutschland mit Bezug auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 hin (Az. 1 BvR 2457/08). „Es darf nicht hingenommen werden, dass Kommunen rechtswidrig erlangtes Geld behalten. Dieses Geld muss den Beitragszahlern unbürokratisch erstattet werden. Zudem müssen die Länder die aktuelle Erhebungspraxis stoppen und zügig verfassungskonforme Kommunalabgabengesetze verabschieden, um Rechtssicherheit zu schaffen“, forderte Haus &amp; Grund-Präsident Rolf Kornemann heute in Berlin. Die beanstandete Regelung beträfe zwar das Bayerische Kommunalabgabengesetz, sei jedoch in ähnlicher Form auch in den entsprechenden Gesetzen anderer Länder enthalten. <br /><br />In dem zu entscheidenden Fall hatte sich ein ehemaliger Grundstückseigentümer gegen seine Heranziehung zu einem Entwässerungsbeitrag gewandt. Der Beschwerdeführer war Eigentümer eines an die Entwässerungseinrichtung angeschlossenen bebauten Grundstücks. Nach einem Dachgeschossausbau zog die Gemeinde den Beschwerdeführer einige Jahre später nachträglich zu einem Kanalherstellungsbeitrag heran. Die Kommune bezog sich bei ihrem Bescheid auf eine im Jahr 2000 erlassene Entwässerungssatzung, die rückwirkend zum 1. April 1995 in Kraft gesetzt worden war, um eine zuvor für nichtig erklärte ältere Satzung zu ersetzen. Da sich auch die neue Satzung als unwirksam erwies, erließ die Kommune 2005 erneut eine Satzung, die ebenfalls rückwirkend Anwendung finden sollte. Das Bundesverfassungsgericht hat nun geurteilt, dass die Beitragsfestsetzung nur zeitlich begrenzt zulässig ist. ]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Energetische Modernisierungen lohnen sich für Hauseigentümer nur selten]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_971.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Haus & Grund: Energiepolitische Ziele korrigieren]]></description><pubDate>Thu, 04 Apr 2013 11:29:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Haus &amp; Grund: Energiepolitische Ziele korrigieren </strong><br><br /><br />„Energetische Modernisierungen von Wohngebäuden rechnen sich für die Eigentümer nur selten. Dieses Wissen ist nicht neu, sondern das Resultat zahlreicher Studien der vergangenen Jahre.“ So kommentiert Haus &amp; Grund-Präsident Rolf Kornemann die aktuelle Debatte über eine Untersuchung mit dem Titel „Ermittlung der Wachstumswirkungen der KfW-Programme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren“, die die Prognos AG im Auftrag der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erstellt hat. „Es scheint sich immer mehr die Erkenntnis durchzusetzen, dass die ambitionierten energiepolitischen Ziele der Bundesregierung nur mit einem riesigen finanziellen Aufwand zu erreichen sind – für jeden einzelnen selbstnutzenden Eigentümer, jeden Mieter und jeden Vermieter, aber auch für die Volkswirtschaft als Ganzes. Die verantwortlichen Politiker sollten davor nicht länger die Augen verschließen und die Ziele diesen Erkenntnissen anpassen“, forderte Kornemann. <br /><br />Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln habe gezeigt, dass sich energetische Modernisierungen für die Immobilieneigentümer nur unter folgenden Voraussetzungen rechnen: 

    <li>Gleichzeitig mit der energetischen Modernisierung werden vom Eigentümer ohnehin regelmäßig anfallende Erhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten durchgeführt. <br /></li>
    <li>Das Gebäude befindet sich vor der Modernisierung in einem relativ schlechten energetischen Zustand. <br /></li>
    <li>Vermieter können ihre Mieter an den Investitionskosten angemessen beteiligen. <br /></li>
    <li>Die durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen sind förderfähig und die Fördermittel der KfW werden vom Eigentümer auch tatsächlich in Anspruch genommen. <br /></li>

 
Download der Studie]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Mietrechtsreform tritt am 1. Mai in Kraft]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_970.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Haus & Grund begrüßt wichtige Änderungen für Vermieter]]></description><pubDate>Mon, 18 Mar 2013 10:32:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Haus &amp; Grund begrüßt wichtige Änderungen für Vermieter <br /><br /></strong><br>Am 1. Mai tritt die Mietrechtsreform in Kraft. Darüber informierte heute der Eigentümerverband Haus &amp; Grund Deutschland. „Mit diesem Gesetz wird endlich den Mietbetrügern das Leben erschwert und die energetische Modernisierung des Gebäudebestands von bürokratischem Ballast befreit“, sagte Haus &amp; Grund-Präsident Rolf Kornemann. Das Gesetz wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. 
]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Der Wohnungsmarkt funktioniert!]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_969.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[239.500 Wohnungen im vergangenen Jahr genehmigt]]></description><pubDate>Thu, 14 Mar 2013 11:33:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>239.500 Wohnungen im vergangenen Jahr genehmigt <br /><br /></strong><br>„Der Wohnungsmarkt funktioniert ganz offensichtlich!“ So kommentiert Haus &amp; Grund-Präsident Rolf Kornemann die heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Zahl der Baugenehmigungen im vergangenen Jahr. Danach ist 2012 der Bau von insgesamt 239.500 Wohnungen genehmigt worden. Das ist ein Plus von 4,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern stieg sogar um 13,3 Prozent. Die nach aktuellen Berechnungen notwendigen rund 200.000 neuen Wohnungen pro Jahr werden damit deutlich übertroffen. „Die hektischen Diskussionen der vergangenen Wochen über Wohnungsnot und Mietenexplosionen sind nichts anderes als Panikmache im Vorwahlkampf. Die Mieter mit erfundenen Horrormeldungen verrückt zu machen, muss ein Ende haben“, forderte Kornemann. Fatal sei es auch, potenzielle Bauherren zu verunsichern. <br /><br />Jegliches Eingreifen in das Mietrecht sei absolut kontraindiziert. Die beispielsweise von der SPD vorgeschlagene Begrenzung von Neuvertragsmieten und weitere Begrenzung von Bestandsmieten schadeten dem insgesamt gut funktionierenden Wohnungsmarkt und damit mittelfristig nicht nur den Investoren, sondern auch den Mietern. „Wir sollten auch nicht durch puren Aktionismus künstlich den Neubau anheizen. Angesichts der demografischen Entwicklung würde mit Steuergeld der Leerstand von morgen finanziert“, sagte Kornemann. ]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Haus & Grund fordert: Weg mit der Stromsteuer!]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_968.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Entlastung um bis zu sieben Milliarden Euro möglich]]></description><pubDate>Thu, 28 Feb 2013 13:27:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Entlastung um bis zu sieben Milliarden Euro möglich <br /><br /></strong><br>„Weg mit der Stromsteuer!“, das forderte heute der Eigentümerverband Haus &amp; Grund Deutschland. „Insbesondere die in jüngster Zeit stark gestiegenen Strompreise tragen zu den hohen Wohnkosten bei. Wird die Stromsteuer abgeschafft, könnten die Verbraucher kurzfristig um knapp sieben Milliarden Euro entlastet werden – zum größten Teil die privaten Haushalte.“ Das sagte der neu gewählte Vorsitzende des Zentralausschusses von Haus &amp; Grund Deutschland und Geschäftsführer von Haus &amp; Grund Bremen, Bernd Richter, anlässlich einer Sitzung der Landesgeschäftsführer von Haus &amp; Grund in Berlin. <br /><br />Die Stromsteuer wurde 1999 von der damaligen rot-grünen Bundesregierung ausdrücklich mit dem Ziel eingeführt, den Strompreis zu erhöhen, um so einen Anreiz zum Stromsparen zu schaffen. „Das Ziel ist offensichtlich erreicht – die Steuer kann damit ersatzlos gestrichen werden“, stellte Richter fest. Der Vorteil dieser Lösung sei, dass die Entlastung für die Verbraucher deutlich höher wäre als bei den kürzlich vorgelegten Vorschlägen zur „Strompreisbremse“ der Bundesminister Rösler und Altmaier. Zudem handele es sich hierbei um eine Bundessteuer, deren Abschaffung auch ohne Zustimmung der Länder beschlossen werden könne. ]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Haus & Grund: Faires Miet- und Steuerrecht ist wichtigste Voraussetzung für Wohnungsneubau]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_967.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Mitnahmeeffekte bei Fördermaßnahmen vermeiden]]></description><pubDate>Wed, 27 Feb 2013 12:43:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Mitnahmeeffekte bei Fördermaßnahmen vermeiden<br /></strong><br><br />„Ein faires Miet- und Steuerrecht ist die wichtigste Voraussetzung für mehr Wohnungsneubau. Dann kommen die Investoren von alleine.“ Dies sagte Haus &amp; Grund-Präsident Rolf Kornemann anlässlich der morgigen Bundestagsdebatte über die Wohnungspolitik. Wenn es überhaupt eine zusätzliche Förderung geben soll, dann nur in den Regionen, in denen auch in 20 Jahren noch mit einer hohen Wohnungsnachfrage zu rechnen sei. Mitnahmeeffekte seien bei der Förderung dringend zu vermeiden. Der Verbands-Chef forderte die Kommunen auf, Bauland in erforderlichem Maße bereitzustellen. Aufgabe der Länder sei es, die Grunderwerbsteuer zu senken. „Wer die Kosten des Immobilienerwerbs senkt, verschafft insbesondere jungen Familien die Möglichkeit, Wohneigentum zu bilden und auf diese Weise den Mietwohnungsmarkt zu entlasten“, betonte er. <br /><br />Kornemann wies darauf hin, dass zusätzlicher Wohnungsneubau nicht flächendeckend notwendig sei. So habe das Bundesbauministerium errechnen lassen, dass bundesweit rund 180.000 neue Wohnungen pro Jahr benötigt werden. Im vergangenen Jahr lag die Zahl der Baugenehmigungen bereits bei 245.000. „Fördermittel sollten zeitlich und regional begrenzt eingesetzt werden, sonst produzieren wir heute die leerstehenden Wohnungen von morgen“, betonte Kornemann. Schon heute stünden 3,5 Millionen Wohnungen leer. Er schlug vor, es den Ländern zu überlassen, entsprechende Förderregionen zu definieren. Zudem forderte er alle Länder auf, die ihnen vom Bund gezahlten Wohnungsbaufördermittel in Höhe von jährlich 518 Millionen Euro zweckgebunden einzusetzen. <br /><br />Vorschläge der Oppositionsparteien, Mieterhöhungen generell zu erschweren oder Neuvertragsmieten zu begrenzen, bezeichnete Kornemann als absolut kontraproduktiv und fatal. Dies verhinderte gerade die notwendigen Investitionen in den Wohnungsbestand und in den Neubau. „Es wären die Mieter, die unter zurückgehenden Neubauinvestitionen und ausbleibenden Modernisierungen litten“, warnte Kornemann. 
 ]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Wohnungsleerstand: Grundsteuererlass für Vermieter möglich]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_966.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Anträge können noch bis zum 2. April gestellt werden]]></description><pubDate>Mon, 25 Feb 2013 10:24:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Anträge können noch bis zum 2. April gestellt werden <br /></strong><br><br />Vermieter haben grundsätzlich Anspruch auf einen Teilerlass der Grundsteuer, wenn sie im vergangenen Jahr unverschuldet erhebliche Mietausfälle hatten. Entsprechende Anträge für das Jahr 2012 können in diesem Jahr aufgrund der Osterfeiertage noch bis 2. April gestellt werden. Darauf weist der Hauseigentümerverband Haus &amp; Grund Deutschland hin. Zuständig für den Erlassantrag sind die Steuerämter der Städte und Gemeinden, in den Stadtstaaten die Finanzämter. <br /><br />Die Grundsteuer für vermietete Immobilien wird erlassen, wenn die Mieterträge entweder um mehr als 50 Prozent hinter dem normalen Rohertrag einer Immobilie zurückgeblieben sind oder eine Immobilie vollkommen ertraglos war. Im ersten Fall werden 25 Prozent der Grundsteuer erlassen, im zweiten Fall 50 Prozent. Der Erlass ist immer dann möglich, wenn die Ursache der Mietausfälle in Leerstand, allgemeinem Mietpreisverfall oder struktureller Nichtvermietbarkeit liegt. Auch außergewöhnliche Ereignisse wie Wohnungsbrände oder Wasserschäden, die zu leerstandsbedingten Mietausfällen führen, berechtigen zu einem Grundsteuererlass. Allerdings darf der Vermieter die Mietausfälle nicht selbst verschuldet haben. Dies setzt bei nicht vermieteten Wohnungen vor allem ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen voraus. <br /><br />Wie Haus &amp; Grund weiter informiert, sind Vermieter zwar grundsätzlich nicht gezwungen, ihre Wohnungen unterhalb des allgemein üblichen Mietpreisniveaus anzubieten oder besonders aufwendige, unwirtschaftliche Vermietungsbemühungen vorzunehmen. Allerdings dürfen auch nicht unrealistisch hohe Mieten verlangt werden. Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes müssen zumindest bei mehrjährigen Leerständen die Vermietungsbemühungen intensiviert werden, etwa durch Beauftragung eines Maklers. Haus &amp; Grund rät, Vermietungsbemühungen stets sorgfältig zu dokumentieren. ]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Private Hauseigentümer bringen Energiewende voran]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_965.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[42 Prozent mehr KfW-geförderte energetische Modernisierungen durch Private]]></description><pubDate>Thu, 14 Feb 2013 09:29:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>42 Prozent mehr KfW-geförderte energetische Modernisierungen durch Private <br /></strong><br><br />Die privaten Hauseigentümer haben im vergangenen Jahr 173.140 Wohneinheiten mit Unterstützung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) energetisch modernisiert. Das sind 42 Prozent mehr Wohneinheiten als 2011. Darauf weist der Eigentümerverband Haus &amp; Grund Deutschland mit Bezug auf neueste Förderzahlen der KfW hin. „Die privaten Eigentümer bringen trotz unsicherer Rahmenbedingungen die Energiewende voran“, kommentiert Haus &amp; Grund-Präsident Dr. Rolf Kornemann. Er kritisierte in diesem Zusammenhang die fast zwei Jahre dauernde und letztlich erfolglose Debatte über eine steuerliche Förderung energetischer Gebäudemodernisierungen. <br /><br />Insgesamt sind im vergangenen Jahr 242.000 Wohneinheiten mit KfW-Hilfe energetisch modernisiert worden – 71 Prozent von privaten Eigentümern, 29 Prozent von Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Kommunen und den Kirchen. „Insgesamt dürfte die Zahl der durch private Eigentümer energetisch ertüchtigten Wohnungen noch deutlich höher liegen. Die Erfahrung zeigt, dass viele Investitionen auch ohne Förderung durchgeführt und somit in dieser Statistik nicht erfasst werden“, erläutert Kornemann abschließend. ]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Mietrechtsreform passiert Bundesrat]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_964.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Haus & Grund: Wohnungspolitische Vernunft setzt sich durch]]></description><pubDate>Fri, 01 Feb 2013 09:57:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" />  Haus &amp; Grund: Wohnungspolitische Vernunft setzt sich durch <br /><br />„Nach dem heutigen Votum des Bundesrates können die notwendigen Mietrechtsänderungen nun endlich bald in Kraft treten. Damit hat sich doch noch die wohnungspolitische Vernunft durchgesetzt“, kommentierte Haus &amp; Grund-Präsident Rolf Kornemann heute in Berlin die Entscheidung der Länderkammer. Er begrüßte, dass die rot-grün regierten Ländern mit ihren Änderungsvorschlägen letztlich gescheitert seien.     <br /><br />Die von SPD und Bündnis90/Die Grünen regierten Länder wollten über den Bundesrat erreichen, dass sich die jährliche Miete nach Modernisierungen nicht mehr um elf, sondern nur noch um neun Prozent der Modernisierungskosten erhöhen darf. Zudem wollten sie die Mietpreissteigerungen im Zuge von Neuvermietungen auf zehn Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzen. Schließlich hatten sie vorgeschlagen, den neuen dreimonatigen Ausschluss der Mietminderung bei energetischen Modernisierungen aus dem Mietrechtsänderungsgesetz wieder zu streichen. Kornemann: „Das wären samt und sonders Instrumente, die Investitionen in den Wohnungsmarkt, insbesondere auch in die energetische Modernisierung der Wohngebäude, verhindern. Die von der SPD und den Grünen beklagte angespannte Wohnungsmarktlage in einigen Großstadtquartieren verschärfte sich damit weiter. Den Mietern hätte Rot-Grün mit solchen Vorschlägen einen Bärendienst erwiesen.“]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Haus & Grund-Podiumsdiskussion zum demografischen Wandel]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_963.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Entwicklungen stellen Hauseigentümer vor große Herausforderungen]]></description><pubDate>Wed, 30 Jan 2013 15:57:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Entwicklungen stellen Hauseigentümer vor große Herausforderungen <br /></strong><br><br />Die Folgen des demografischen Wandels stellen die privaten Hauseigentümer vor große Herausforderungen. Darüber waren sich die Teilnehmer der diesjährigen Podiumsdiskussion von Haus &amp; Grund Deutschland am 30. Januar in Berlin einig. Haus &amp; Grund-Präsident Rolf Kornemann wies in seiner Begrüßungsrede darauf hin, dass die Tatsache einer alternden und in vielen Regionen schrumpfenden Bevölkerung seit langem bekannt sei. Allerdings seien bislang nicht die Voraussetzungen geschaffen worden, damit sich vor allem die privaten Vermieter darauf einstellen können. So seien insbesondere im Miet- und Steuerrecht Änderungen notwendig, damit Investitionen in den altersgerechten Umbau rechtlich möglich und finanziell tragbar werden. Der Verbands-Chef machte zudem auf die Probleme zahlreicher Kommunen aufmerksam, die mit sinkenden Einwohnerzahlen konfrontiert werden, aber trotzdem eine funktionierende öffentliche Infrastruktur bereitstellen müssten. <br /><br />Tobias Just von der Universität Regensburg hob die zunehmende Bedeutung der Stadtentwicklungspolitik hervor, um den Folgen des demografischen Wandels wirksam begegnen zu können. Insbesondere die Kommunen müssten dabei eine aktive Rolle spielen. Über die verschiedenen Facetten des demografischen Wandels diskutierten unter der Leitung der ARD-Korrespondentin Christiane Meier auf dem Podium neben Just und Kornemann die Bundesministerin a. D. Ursula Lehr, Hilmar von Lojewski vom Deutschen Städtetag sowie Ute Redder vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. 

]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Baurechtsnovelle im Bundestag]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_962.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Haus & Grund begrüßt Stärkung der Innenstädte]]></description><pubDate>Tue, 29 Jan 2013 10:45:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Haus &amp; Grund begrüßt Stärkung der Innenstädte <br /><br /></strong><br>„Eine zukunftsfähige Stadtentwicklungspolitik muss das Augenmerk auf die Innenstädte legen. Die Bundesregierung stellt mit den geplanten Änderungen des Baurechts die richtigen Weichen“, betonte Haus &amp; Grund-Präsident Rolf Kornemann anlässlich der morgigen Anhörung im Bundestag zur Novellierung des Baugesetzbuchs. Mit Blick auf den demografischen Wandel müsse das Ziel sein, Ortskerne wieder attraktiv zu gestalten. <br /><br />Zukunftsweisend sei, dass der Klimaschutz künftig ein weiteres Kriterium bei der Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Stadtgebiets sein soll. Den Vorschlag des Bundesrates hingegen, unzureichenden Klimaschutz generell als städtebaulichen Missstand zu definieren, wies Kornemann zurück: „Dies führte in letzter Konsequenz zu verschärften energetischen Vorgaben für den Gebäudebestand, die das Wohnen weiter verteuerten.“ <br /><br />Haus &amp; Grund begrüßte schließlich, dass Anlagen zur Kinderbetreuung in reinen Wohngebieten künftig grundsätzlich zulässig sein sollen. Ein richtiger Schritt sei zudem, mit dieser Novelle die Installation von Fotovoltaikanlagen im innerstädtischen Bereich rechtssicher und praxistauglich zu gestalten. <br /><br />&gt;&gt; Die vollständige Stellungnahme von Haus &amp; Grund zur Baurechtsnovelle als PDF-Download ]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Mieten im vergangenen Jahr real gesunken]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_961.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Haus & Grund: Weitere gesetzliche Mietbegrenzungen überflüssig]]></description><pubDate>Tue, 15 Jan 2013 13:36:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Haus &amp; Grund: Weitere gesetzliche Mietbegrenzungen überflüssig<br /><br /></strong><br>„Die Mieten für Wohnraum sind im vergangenen Jahr real um 0,8 Prozent gesunken. Daher sind aktuelle Vorschläge verschiedener politischer Parteien für weitere gesetzliche Mietbegrenzungen überflüssig.“ So kommentierte Haus &amp; Grund-Präsident Rolf Kornemann heute jüngste Daten des Statistischen Bundesamtes. „Lokale Wohnungsknappheit muss lokal angegangen werden. Das Mietrecht ist nicht das Problem und damit auch nicht die Lösung“, betonte Kornemann. Die steigenden Wohnkosten seien ausschließlich auf die Entwicklung der Energiepreise zurückzuführen. Hier halte der Staat den Schlüssel zur Kostendämpfung in der Hand. <br /><br />Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes stiegen die Mieten im vergangenen Jahr nominal durchschnittlich um 1,2 Prozent, während die Preise insgesamt um 2 Prozent zulegten. Gestiegene Energiepreise sorgten 2012 für höhere Wohnkosten. Die Preise für Zentralheizung und Fernwärme erhöhten sich beispielsweise um 9,4 Prozent.]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[SPD-Vorschläge zur Mietenbegrenzung hätten katastrophale Folgen]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_960.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Fehlende Investitionen schaden auch den Mietern]]></description><pubDate>Wed, 09 Jan 2013 13:18:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Fehlende Investitionen schaden auch den Mietern <br /><br /></strong><br> „Die jetzt bekannt gewordenen Vorschläge der SPD zur Begrenzung von Mieterhöhungen hätten katastrophale Folgen für den deutschen Wohnungsmarkt“, warnte Haus &amp; Grund-Präsident Rolf Kornemann heute in Berlin. Damit verhinderte die SPD notwendige Investitionen in den Wohnungsbestand und in den Neubau. Unter der dann langfristig sinkenden Qualität der Wohnungen und einem rückläufigen Wohnungsangebot litten nicht zuletzt die Mieter. <br /><br />„Diese Vorschläge zeugen von Hilflosigkeit und populistischem Denken in Wahlkampfzeiten. Der SPD ist sehr wohl bewusst, dass die Wohnungsmieten aktuell nur in einigen Ballungszentren wegen deutlich gestiegener Nachfrage spürbar steigen“, betonte Kornemann. Hier könnten nur gezielte Maßnahmen zur Neubauförderung helfen, die das Wohnungsangebot ausweiteten. „Das Mietrecht ist vollkommen ungeeignet, um die vorhandenen Probleme auf einigen wenigen lokalen Märkten zu lösen“, so der Verbandschef. <br /><br />Die SPD plant laut einem Positionspapier zur Wohnungspolitik, die Möglichkeiten zur Erhöhung von Mieten in laufenden Mietverhältnissen stärker als bisher zu deckeln. Zudem möchte sie die Möglichkeiten zur Erhöhung von Neuvertragsmieten auf 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzen. Auch Mieterhöhungen im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen sollen nach Vorstellungen der SPD beschränkt werden. ]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Haus & Grund warnt vor Verschärfungen beim Bundes-Wärmegesetz]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_959.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Vorschriften aus Baden-Württemberg sind kein Vorbild]]></description><pubDate>Wed, 19 Dec 2012 16:00:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Vorschriften aus Baden-Württemberg sind kein Vorbild</strong><br><br /><br />Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses zum Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) warnt die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus &amp; Grund davor, den Einsatz erneuerbarer Energie zur Wärmeversorgung im Gebäudebestand per Gesetz erzwingen zu wollen. Das Wärmegesetz in Baden-Württemberg, das den Einsatz erneuerbarer Energie schon beim Austausch eines Heizkessels vorschreibt, eigne sich nicht als Vorbild für derartige Gedankenspiele: „Die Praxis hat gezeigt, dass durch den pauschalen Zwang weniger Heizungen modernisiert werden“, erläuterte Haus &amp; Grund-Präsident Rolf Kornemann.<br /><br />Auch einer Förderung, die über eine zusätzliche Abgabe auf fossile Brennstoffe finanziert würde, erteilte Kornemann eine klare Absage. „Die staatlich verordnete Preistreiberei auf dem Strommarkt wiederholte sich damit auch auf dem Wärmemarkt“, so Kornemann. „Wir fordern die Bundesregierung auf, alles zu unterlassen, was die ohnehin sehr hohen Energiekosten weiter in die Höhe treibt.“ Betroffen von einer solchen Strafsteuer auf Heizöl und Gas wären etwa 80 Prozent aller Haushalte in Deutschland – Mieter sowie selbstnutzende Eigentümer.<br /><br />Hintergrund: In dem Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz werden verschiedene Handlungsempfehlungen gegeben, um den Anteil der erneuerbaren Energien für die Erzeugung von Wärme und Kälte im Gebäudebereich zu erhöhen. Dazu gehört einerseits eine Sonderabgabe auf fossile Brennstoffe (Portfolio- oder Prämienmodell) und eine Ausweitung der Nutzungspflicht von erneuerbaren Energien auf bestehende Wohngebäude. ]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Länder erhalten weiterhin Kompensationsmittel für die Wohnraumförderung]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_958.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Haus & Grund: Zweckgebundener Einsatz der Mittel muss durchgesetzt werden]]></description><pubDate>Wed, 19 Dec 2012 12:07:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Haus &amp; Grund: Zweckgebundener Einsatz der Mittel muss durchgesetzt werden</strong><br><br /><br />Haus &amp; Grund begrüßt die heutige Entscheidung der Bundesregierung, nach der die Länder 2014 weiter 518 Millionen Euro für die Wohnraumförderung erhalten. „Nicht nachvollziehbar ist allerdings, dass einige Länder die Gelder zum Stopfen von Haushaltslöchern benutzen und gleichzeitig über angespannte Wohnungsmärkte klagen“, so Haus &amp; Grund-Präsident Rolf Kornemann heute in Berlin anlässlich der Beschlussfassung im Kabinett. Im Zuge der Föderalismusreform zwischen Bund und Ländern waren diese Zahlungen als Kompensation ausgehandelt worden.<br /><br />Die zwischen Bund und Ländern vereinbarte Zweckbindung der Mittel werde teilweise ignoriert. Dies müsse sich umgehend ändern. „Mit den Kompensationszahlungen werden die Länder in die Lage versetzt, in Zusammenarbeit mit den Kommunen zielgenau in Ballungsräumen mit hoher Wohnraumnachfrage für eine Ausweitung preiswerten Wohnraums zu sorgen. Sie stehen nun in der Pflicht, dies umzusetzen.“, so Kornemann weiter. ]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Private Vermieter besser in die KfW-Förderung einbeziehen]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_957.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Haus & Grund: Zuschusskomponente für energetische Modernisierung von Mehrfamilienhäusern]]></description><pubDate>Tue, 18 Dec 2012 13:39:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" />Haus &amp; Grund: Zuschusskomponente für energetische Modernisierung von Mehrfamilienhäusern <br /><br />„Die nach dem Aus der steuerlichen Förderung energetischer Modernisierungen vom Bund geplante Ausweitung der KfW-Förderung muss künftig auch Mehrfamilienhäuser einbeziehen“. Das forderte Haus &amp; Grund-Präsident Rolf Kornemann heute in Berlin anlässlich der Beschlussfassung im Kabinett am morgigen Mittwoch.     <br /><br />Kornemann wies darauf hin, dass die derzeitige Zuschusskomponente des KfW-Programms 430 „Energieeffizient sanieren“ auf Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Wohnungseigentümer-gemeinschaften beschränkt sei, die große Gruppe der privaten Vermieter von Mehrfamilienhäusern sei dagegen von den Zuschüssen ausgeschlossen. „Aufgrund ihres Alters stehen die privaten Vermieter vor den gleichen Investitionshemmnissen wie Selbstnutzer.“ Der folgerichtige Entschluss wäre nun, das Programm 430 für Mehrfamilienhäuser mit bis zu 15 Wohneinheiten zu öffnen. „Diese Öffnung brächte einen neuen Schub für die energetische Modernisierung von Wohngebäuden und käme mittelbar auch vielen Mietern zu Gute“, meinte Kornemann.]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Bundestag beschließt Mietrechtsnovelle]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_956.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Haus & Grund: Reform ist nachhaltig und richtig]]></description><pubDate>Fri, 14 Dec 2012 13:33:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Haus &amp; Grund: Reform ist nachhaltig und richtig</strong><br><br /><br />„Endlich bekommen Vermieter ein wirksames Mittel gegen Mietnomaden in die Hand“, begrüßte der Präsident von Haus &amp; Grund Deutschland Rolf Kornemann die gestern verabschiedete Mietrechtsnovelle. Auch die Vereinfachung der Durchführung energetischer Gebäude-modernisierungen sieht Kornemann grundsätzlich positiv.<br /><br />Von den Gesamtinvestitionen einer energetischen Modernsierung müssten Eigentümer– abhängig von Gebäudezustand und -alter – den überwiegenden Teil selbst tragen. Nur an einem kleinen Teil der Kosten könnten Mieter im Wege einer Modernisierungsmieterhöhung beteiligt werden. Dies sei schon angesichts der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe Klimaschutz mehr als angemessen. Überdies profitieren allein Mieter von Einsparungen bei den Heizkosten. Er verwies zudem auf eine Studie des Bundesbauministeriums, nach der 80 Prozent der Vermieter darauf verzichten, nach einer Sanierung überhaupt eine Modernisierungsmieterhöhung durchzuführen.<br /><br />Mit Blick auf die beschlossene Öffnungsklausel der Länder zur Einführung regionaler Kappungs-grenzen bei Mieterhöhungen forderte Kornemann von Ländern und Kommunen Augenmaß: Auch in Ballungsräumen mit steigenden Mieten gebe es viele Bezirke, in denen noch bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung stehe. Kornemann warnte davor, die Situation zu dramatisieren: Bundesweit seien die Mieten in den vergangenen zehn Jahren real gesunken. Eine abgesenkte Kappungsgrenze sei ein fatales Signal, nicht in Wohnraum zu investieren. Die Bemühungen um mehr Wohnraum in Ballungs-räumen würden dadurch konterkariert.]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Haus & Grund: Reform ist großer Schritt zu nachhaltigem Mietrecht]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_955.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Bundestag vor abschließenden Beratungen]]></description><pubDate>Wed, 12 Dec 2012 13:04:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" />Bundestag vor abschließenden Beratungen <br /> <br />Das Mietrechtsänderungsgesetz ist ein großer und überfälliger Schritt hin zu einem nachhaltigen Mietrecht.“ Das sagte Haus &amp; Grund-Präsident Rolf Kornemann anlässlich der morgigen abschließenden Beratungen im Deutschen Bundestag. Die Änderungen seien nachhaltig, weil sie Erleichterungen bei der energetischen Modernisierung bringen und damit der Klimaschutz im Gebäudebestand gestärkt werde. Der bessere Schutz vor Mietbetrügern trage zudem dazu bei, dass private Vermieter keine wirtschaftlichen Nachteile durch rechtswidriges Verhalten Einzelner erleiden. „Auch die Kritiker werden eines Tages einsehen, dass diese Reformen fair und sozial ausgewogen sind“, betonte Kornemann.  <br /><br />Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über steigende Mieten in einigen Ballungszentren warnte Kornemann davor, die Situation zu dramatisieren. Die noch kurzfristig in den Gesetzentwurf aufgenommene Begrenzung der Mieterhöhungsmöglichkeiten hält er für ein fatales Signal an alle, die auch in Zukunft Mietwohnungen anbieten wollen.   <br /><br />Hintergrund: Die Regierungskoalition in Berlin hat kurz vor den Bundestagsberatungen beschlossen, den Ländern die Möglichkeit zu geben, für bestimmte Gemeinden oder Gemeindeteile die Kappungsgrenze begrenzt auf fünf Jahre zu senken. Das bedeutet, dass künftig in diesen Gebieten die Bestandsmieten innerhalb von drei Jahren nicht mehr um bis zu 20 Prozent, sondern nur noch um bis zu 15 Prozent angehoben werden dürfen.]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Kosten für Winterdienst von der Steuer absetzen]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_954.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Auch Arbeiten auf öffentlichen Gehwegen sind haushaltsnahe Dienstleistungen]]></description><pubDate>Thu, 29 Nov 2012 11:38:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Auch Arbeiten auf öffentlichen Gehwegen sind haushaltsnahe Dienstleistungen</strong><br> <br /><br />Kosten, die einem selbstnutzenden Grundstückseigentümer für den Winterdienst auf dem an seinem Grundstück angrenzenden öffentlichen Gehweg entstehen, können steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden. Auf eine entsprechende Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg (Az. 13 K 13287/10) macht der Eigentümerverband Haus &amp; Grund Deutschland aufmerksam. Wenn eine Dienstleistung, die auf dem Grundstück selbst als haushaltsnahe Dienstleistung gelte, auf Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung auf öffentlichem Gelände erbracht werde, gelte auch dort die Steuerförderung, so das Gericht. <br /><br />Der Fall: Ein Hauseigentümer hatte die ihm für die Schneebeseitigung auf dem Gehweg in Rechnung gestellten Kosten in Höhe von knapp 150 Euro als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend gemacht. Das Finanzamt erkannte die Kosten nicht an: Die Arbeiten seien nicht auf dem Grundstück ausgeführt worden, sondern auf öffentlichem Gelände, weshalb kein Steuerabzug geltend gemacht werden könne. Nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhob der Eigentümer Klage und bekam Recht. <br /><br />Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, weil das Finanzamt bei seiner Auffassung bleibt und Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) eingelegt hat (Az. VI R 55/12). Sollten die Finanzämter also die Aufwendungen für die Gehweg-Schneeräumung nicht anerkennen, kann unter Hinweis auf das anhängige Verfahren Einspruch eingelegt und das Ruhen des Verfahrens beantragt werden, bis der BFH entschieden hat. ]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Letzter Einigungsversuch zur Steuerförderung energetischer Gebäudemodernisierungen]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_953.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Haus & Grund: Auch Länder müssen zu ihrer Verantwortung stehen]]></description><pubDate>Mon, 19 Nov 2012 12:56:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Haus &amp; Grund: Auch Länder müssen zu ihrer Verantwortung stehen <br /><br /></strong><br>„Die Länder sollten ihrer Verantwortung für die Energiewende nun endlich gerecht werden und sich mit dem Bund auf eine wirkungsvolle steuerliche Förderung energetischer Gebäudemodernisierungen einigen.“ Das forderte Haus &amp; Grund-Präsident Rolf Kornemann heute in Berlin anlässlich der kommenden Sitzung des Vermittlungsausschusses am 21. November. Das Geld zur Kompensation der mit dem Fördergesetz verbundenen jährlich 600 Millionen Euro Steuermindereinnahmen der Länder sei vorhanden. Laut aktueller Steuerschätzung können die Länder bis 2017 mit einem Einnahmeplus von 41 Milliarden Euro rechnen. <br /><br />Kornemann betonte, dass eine steuerliche Förderung von Modernisierungsmaßnahmen ein sehr wirkungsvolles Instrument zum Schutz des Klimas ist. Voraussetzung sei, dass neben den Hilfen der Kreditanstalt für Wiederaufbau auch diese Unterstützung möglichst vielen Eigentümern offen stehe. Die Hauseigentümer seien wegen der sich bereits seit fast eineinhalb Jahren hinziehenden Diskussion äußerst verunsichert und hielten sich aktuell mit Investitionen zurück. „Dieser Zustand kann jetzt durch einen sinnvollen Beschluss im Vermittlungsausschuss beendet werden“, meinte Kornemann. ]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Haus & Grund: Staat ist größter Preistreiber bei Wohnkosten]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_952.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Energiepreise, Steuern und Abgaben überflügeln Miete]]></description><pubDate>Wed, 07 Nov 2012 11:01:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Energiepreise, Steuern und Abgaben überflügeln Miete<br /><br /></strong><br>„Die hohen Wohnkosten in Deutschland sind Folge stark gestiegener Energiepreise sowie deutlich gestiegener Steuern und Abgaben. Der Staat ist damit der größte Preistreiber bei den Wohnkosten und hält den Schlüssel zu deren Senkung selbst in der Hand.“ Das sagte der Vorsitzende des Zentralausschusses von Haus &amp; Grund Deutschland und Hauptgeschäftsführer von Haus &amp; Grund Nordrhein und Westfalen, Michael W. Mönig, anlässlich einer Sitzung der Landesgeschäftsführer von Haus &amp; Grund in Berlin. Zwischen 2001 und 2011 stiegen die Nettokaltmieten lediglich um 11,7 Prozent, während im selben Zeitraum die Verbraucherpreise insgesamt um 17,1 Prozent, die Heizkosten um 52,2 Prozent und die Stromkosten sogar um 66,1 Prozent zulegten.<br /><br />Der Steuer- und Abgabenanteil am Strompreis hat sich seit 1998 um 20 Prozentpunkte auf heute 45 Prozent erhöht. „Die Verteuerung des Stroms war politisch gewollt. Die Politiker, die sich nun korrigieren wollen, sollten sich für eine Abschaffung der Stromsteuer sowie eine grundlegende Reform der Förderung erneuerbarer Energien einsetzen. Das wäre der richtige Hebel“, betonte Mönig. Aber auch bei Gas (ein Viertel) und Heizöl (ein Fünftel) ist der Staatsanteil hoch. Daneben treiben auch die bundesweit gestiegenen Grund- und Grunderwerbsteuern die Kosten. Die Grundsteuereinnahmen stiegen zwischen 2001 und 2011 um knapp 30 Prozent, die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer im selben Zeitraum um 31 Prozent. „Nicht zu vergessen sind die in den vergangenen Jahren enorm gestiegenen energetischen Anforderungen an Wohngebäude, die das Wohnen ebenfalls verteuern“, erinnerte Mönig. Allein die im Jahr 2009 novellierte Energieeinsparverordnung habe Neubauten um etwa fünf Prozent verteuert, was mittelfristig auch zu steigenden Wohnkosten führe. ]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Altersgerechter Wohnungsumbau: Regierungskoalition weitet Förderung aus]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_951.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Haus & Grund begrüßt erweiterten Wohn-Riester und bessere KfW-Förderung]]></description><pubDate>Fri, 19 Oct 2012 10:54:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Haus &amp; Grund begrüßt erweiterten Wohn-Riester und bessere KfW-Förderung<br /><br /></strong><br>Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP planen, den altersgerechten und barrierearmen Umbau von Wohnungen stärker zu fördern. Aus dem heute im Bundestag beratenen Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz gehe hervor, dass die Wohn-Riester-Förderung ausgeweitet werden soll, wie Haus &amp; Grund Deutschland berichtet.<br /><br />Künftig können die in einem Riestervertrag angesparten Mittel nicht nur zum Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie, sondern auch für den barrierearmen Umbau der eigenen vier Wände genutzt werden. Auch die vorgesehene geringere Verzinsung des entnommenen Kapitals auf dem sogenannten Wohnförderkonto steigere die Attraktivität der privaten Altersvorsorge. „Zusammen mit der jüngst beschlossenen Erhöhung der KfW-Mittel für den altersgerechten Umbau ist dies ein wichtiger Schritt, um privaten Eigentümern die Modernisierung ihrer Wohnung zu erleichtern“, kommentiert Haus &amp; Grund-Präsident Rolf Kornemann die Vorhaben.<br /><br /><strong>Hintergrund:</strong><br> Nach den Plänen der Koalition sollen im Rahmen des KfW-Programms zum altersgerechten Umbau ab 2013 wieder direkte Zuschüsse zu Investitionen in den altersgerechten Umbau gewährt und hierfür insgesamt 20 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt werden. Die steuerlichen Regelungen sehen vor, dass das in einem Riestervertrag angesparte Kapital grundsätzlich auch für den barrierearmen Umbau selbstgenutzter Immobilien zur Verfügung stehen soll. Voraussetzung soll sein, dass nach dem Erwerb einer Immobilie mindestens 6.000 Euro entnommen werden, welche dann innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf investiert werden müssen. Alternativ sollen für eine bereits vorhandene Immobilie mindestens 30.000 Euro entnommen werden können. 50 Prozent der Investitionskosten müssen dann auf Umbaumaßnahmen entfallen, die den Anforderungen zum barrierearmen Umbau von Wohnimmobilien genügen. ]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Bundesregierung: Mietbelastung gesunken]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_950.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[In Deutschland droht keine Wohnungsnot]]></description><pubDate>Thu, 18 Oct 2012 10:07:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>In Deutschland droht keine Wohnungsnot<br /><br /></strong><br>Die Mietbelastung ist in Deutschland gesunken. Dies gehe aus einem Vergleich der Angaben des ersten Berichts der Bundesregierung über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft aus dem Jahr 2009 mit dem aktuellen zweiten Bericht hervor, wie Haus &amp; Grund Deutschland betont. So sei der Anteil der Bruttokaltmiete am Haushaltsnettoeinkommen 2010 gegenüber 2006 um einen halben Prozentpunkt auf 22,5 Prozent gesunken. Die Bundesregierung geht zudem nicht von einer drohenden Wohnungsnot aus.<br /><br />Nach Angaben der Bundesregierung ist die Nachfrage nach Wohnimmobilien in jüngster Zeit spürbar gestiegen. Als Gründe nennt der Bericht die Finanzmarktkrise, stabile Immobilienpreise, steigende Einkommen sowie niedrige Zinsen. Dieser zunehmenden Nachfrage stehe in einigen Teilmärkten kein ausreichendes Angebot gegenüber, so dass es dort bei Neuvermietungen zu steigenden Mieten komme. Haus &amp; Grund begrüßte, dass die Bundesregierung dieser Entwicklung mit sozialpolitischen Maßnahmen entgegenwirken möchte, statt beim Mietrecht weitere Hürden für einen funktionierenden Mietwohnungsmarkt aufzubauen. ]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Mietrechtsreform: Energetische Modernisierung und Mietbetrug im Fokus]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_949.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Haus & Grund bei Anhörung des Rechtsausschusses im Deutschen Bundestag]]></description><pubDate>Fri, 12 Oct 2012 09:21:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>Haus &amp; Grund bei Anhörung des Rechtsausschusses im Deutschen Bundestag<br /><br /></strong><br>Haus &amp; Grund begrüßt, dass die geplante Mietrechtsreform für zwei gravierende Probleme des Mietrechts konstruktive Lösungen vorsieht: für den Mietbetrug sowie die Schwierigkeiten bei der energetischen Modernisierung des Gebäudebestandes. „Damit werden diejenigen unterstützt, die in Deutschland nachhaltig die Versorgung mit Wohnraum sichern – die privaten Vermieter“, betonte Haus &amp; Grund-Präsident Rolf Kornemann anlässlich der Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am kommenden Montag.<br /><br />Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen vereinfachten die Regelungen zur energetischen Modernisierung des Mietwohnungsbestandes erheblich. Haus &amp; Grund hält vor allem den geplanten Ausschluss von Mietminderungen in den ersten drei Monaten der Baumaßnahmen für dringend geboten. Ohne diese Regelung entfiele die ohnehin geringe positive Rendite des Vermieters bei einer 50-prozentigen Mietminderung für 15 Monate, bei einer 75-prozentigen Minderung für 23 Monate und bei einer 95-prozentigen Minderung für 29 Monate.<br /><br />Auch dem Mietbetrug setzten die vorgesehenen Änderungen wirksam Schranken, insbesondere durch das Mittel der Sicherungsanordnung. „Die Regelungen sind vernünftig austariert: Sie schützen Vermieter vor existenzbedrohenden Schäden durch Mietbetrüger, ohne gleichzeitig redliche Mieter in ihren Rechten einzuschränken“, kommentierte Kornemann.<br /><br /><strong>Hintergrund: </strong><br> Die von privaten Vermietern angebotenen Wohnungen stellen mehr als 60 Prozent des gesamten Mietwohnungsbestandes dar. Private Vermieter sind damit die mit Abstand größte Anbietergruppe auf dem Wohnungsmarkt in Deutschland. Sie sind im Durchschnitt 58 Jahre alt, angestellt oder in Rente bzw. pensioniert und bieten durchschnittlich drei bis fünf Mietwohnungen an.<br /><br />Download: <br />Die vollständige Stellungnahme von Haus &amp; Grund Deutschland zum Mietrechtsänderungsgesetz der Bundesregierung ]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Haus & Grund fordert Abschaffung der Erbschaftsteuer]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_948.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[BFH hält geltendes Recht für verfassungswidrig]]></description><pubDate>Wed, 10 Oct 2012 15:33:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" /><strong>BFH hält geltendes Recht für verfassungswidrig<br /><br /></strong><br>„Die Erbschaft- und Schenkungsteuer muss umgehend abgeschafft werden.“ So reagierte Haus &amp; Grund-Präsident Rolf Kornemann auf die heute veröffentlichte Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH, Az. II R 9/11). Der BFH hat das geltende Erbschaftsteuerrecht dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Insbesondere die umfangreichen Begünstigungen von Betriebsvermögen halten die Richter für verfassungswidrig.<br /><br />„Durch die letzten Reformen hat sich die Erbschaft- und Schenkungsteuer ohnehin zu einer Sondervermögensteuer auf Immobilien entwickelt“, kritisierte Kornemann. Zuletzt trugen die Erwerber privaten Immobilienvermögens die Hauptlast dieser Steuer. Dass dies verfassungsrechtlich keinen Bestand haben konnte, wie auch Haus &amp; Grund stets betont hatte, habe der BFH nun bestätigt. „Mit dieser Entscheidung sind auch die Pläne von SPD und den Grünen für eine Vermögensbesteuerung, die ebenso eine Verschonung betrieblicher Vermögen vorsehen, hinfällig. Die privaten Immobilieneigentümer benötigen jeden Cent, um die Herausforderungen der Energiewende und des demografischen Wandels bewältigen zu können“, so der Verbandspräsident.]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item><item><title><![CDATA[Haus & Grund: Vermögensabgabe der Grünen träfe vor allem private Immobilieneigentümer]]></title><link><![CDATA[http://www.hausundgrund.de/presse_945.mobile,no.html]]></link><description><![CDATA[Verfassungswidrige Substanzbesteuerung vorprogrammiert]]></description><pubDate>Thu, 27 Sep 2012 11:18:00 +0100</pubDate><content:encoded><![CDATA[<img src="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" width="94" height="94" border="0" align="left" hspace="5" alt="" />Verfassungswidrige Substanzbesteuerung vorprogrammiert<br />Der Vorschlag von Bündnis 90/Die Grünen für eine Vermögensabgabe belastete in erster Linie die privaten Eigentümer von Immobilien. „Die Vermögensabgabe träfe damit gerade diejenigen, die für die Energiewende im Gebäudebestand Verantwortung tragen sollen. Eine neue Abgabe trocknete die Mittel für die energetische Modernisierung von Wohngebäuden aber endgültig aus.“ So kommentiert der Präsident von Haus &amp; Grund Deutschland, Rolf Kornemann, einen heute in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf. Die vorgesehene Besteuerung der Vermögenssubstanz von Immobilieneigentum werde einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhalten. Angesichts stetig steigender Steuereinnahmen lasse sich diese Abgabe auch nicht mit der hohen Staatsschuldenlast rechtfertigen.<br />Die Energiewende und der demografische Wandel stellen die privaten Hauseigentümer vor erhebliche finanzielle Herausforderungen. Haus &amp; Grund Deutschland erinnert daran, dass über die Hälfte der von privaten Vermietern angebotenen Wohnungen aktuell mit Verlust oder ohne nennenswerte positive Renditen vermietet werden. Damit greife die Vermögensabgabe der Grünen zwangsläufig die Vermögenssubstanz bei vermieteten und insbesondere auch bei selbstgenutzten Immobilien an. Dies sei verfassungsrechtlich unzulässig. „Auch die geplante Benachteiligung privater Vermieter gegenüber der unternehmerischen Wohnungswirtschaft ist grundgesetzwidrig“, so Kornemann.]]></content:encoded><enclosure type="image/jpeg" url="http://www.hausundgrund.de/media/hug_rss_logo.gif" /></item></channel></rss>