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CoP_Podiumsdiskussion 2010
Reform der Grundsteuer -
aktuelle Reformdiskussion
Reform der Grundsteuer
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Aktuelle Reformdiskussion

In der Debatte um eine Gemeindefinanzreform, die seit Anfang 2010 in verschiedenen Arbeitsgruppen von Bund und Ländern geführt wird, spielte die Grundsteuer bisher keine bzw. eine nur untergeordnete Rolle. Erst in jüngster Zeit kommt etwas Bewegung in die Diskussion.


FoerdermittelcheckDabei zeichnet sich allerdings ab, dass es unter den Ländern keine einheitliche Linie gibt. So setzt sich beispielsweise Bremen dafür ein, eine verkehrswertbezogene Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer einzuführen. Die bundesweit 35 Millionen Grundstücke und Immobilien sollen realitätsgerecht bewertet und dann jährlich fortgeschrieben werden.

Eine weitere Länderarbeitsgruppe, bestehend aus Baden-Württemberg, Bayern und Hessen, spricht sich dagegen für eine „Einfach-Grundsteuer“ aus. Anstelle einer verkehrswertorientierten Bemessungsgrundlage setzen sich diese Länder für eine allein flächenbezogene Bemessungsgrundlage ein. So soll sich der Grundsteuerwert einer Immobilie künftig allein danach richten, wie groß ein Grundstück ist und welchen Umfang die Gebäudeflächen haben. Je Quadratmeter wird ein bestimmter Betrag festgesetzt. Die Befürworter beider Modelle wollen an dem Hebesatzrecht der Gemeinden festhalten.
Forderungen der privaten Eigentümer

Aufkommensneutralität und Vereinfachung

Ganz gleich auf welches Modell sich die Länder am Ende einigen, aus Sicht von Haus & Grund muss sich eine reformierte Grundsteuer an zwei Leitlinien orientieren: Aufkommensneutralität und Vereinfachung. Dem Bestreben der Kommunen, über eine Neufassung der Grundsteuerbemessungsgrundlage deutlich höhere Einnahmen zu erzielen, müssen der Bund und die Länder eine klare Absage erteilen.

Der Vorschlag der Länder Baden-Württemberg, Bayern und Hessen geht dabei in die richtige Richtung. Er besticht durch eine einfache Ermittlung der Bemessungsgrundlage. Über die Höhe der künftigen tatsächlichen Grundsteuerbelastung von Eigentümern ist damit allerdings noch nichts gesagt. Darüber entscheidet letztlich auch jede Gemeinde, indem sie den Hebesatz festlegt.
BFH fordert zügige Neuregelung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hält die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer ab dem Jahr 2007 für verfassungswidrig. Dies haben die Münchener Richter in einer Entscheidung (Urteil vom 30. Juni 2010, Aktenzeichen II R 60/08) deutlich gemacht.

BFH LogoDer BFH betonte, dass das weitere Unterbleiben einer allgemeinen Neubewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer mit verfassungsrechtlichen Anforderungen, insbesondere mit dem Gleichheitssatz (Art. 3 GG), nicht vereinbar sei. Innerhalb der Vermögensgruppe des Grundvermögens bedürfe es einer realitätsgerechten Bewertung. Außerdem sei es nicht zu akzeptieren, dass eine Alterswertminderung für Immobilien ausgeschlossen sei.

Das jahrzehntelange Unterlassen einer flächendeckenden Grundstücksneubewertung führe zwangsläufig zu verfassungsrechtlich nicht mehr hinnehmbaren Defiziten beim Gesetzesvollzug, insbesondere auch in den neuen Ländern, bei denen noch die Wertverhältnisse von 1935 gelten. Der BFH bringt in seinem Urteil deutlich zum Ausdruck, dass er die Bewertung von Grundvermögen für Zwecke der Grundsteuer ab dem Jahr 2007 für verfassungswidrig hält.

Eigentlich hätten die Richter die Frage der Rechtmäßigkeit der Einheitsbewertung dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorlegen müssen, denn allein die Karlsruher Richter können über die Verfassungsmäßigkeit von Vorschriften entscheiden und sie für Rechtswidrig oder nichtig erklären. Der BFH konnte dies allerdings im vorliegenden Fall nicht tun, weil die Münchner Richter die Einheitsbewertung bis einschließlich 2006 für verfassungskonform hielten und im Streitfall das Jahr 2004 betroffen war.

Gleichwohl ist die Entscheidung ein mehr als deutlicher Fingerzeig an den Gesetzgeber, die Reform der Grundsteuer nunmehr zügig in Angriff zu nehmen. Spätestens seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Bewertung von Grundvermögen für erbschaftsteuerliche Zwecke vom 7. November 2006 ist absehbar, dass auch die Bewertungsvorschriften für Zwecke der Grundsteuer nicht mehr dem Grundgesetz entsprechen.
Wichtige kommunale Einnahmequelle
2010 Grundsteuer Entwicklung
Hinweis zum Diagramm:  Einnahmen in Mrd. Euro (Quelle Bundesfinanzministerium)

Die Grundsteuer ist für die Kommunen eine wichtige Steuerquelle. Etwa 11 Mrd. Euro sollen in diesem Jahr in den Kommunalkassen landen. In den vergangenen Jahren ist das Aufkommen aus der Grundsteuer überdurchschnittlich angestiegen: während die gesamten Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden zwischen 1995 und 2009 um etwa 40 Prozent zugelegt haben, stiegen die Einnahmen aus der Grundsteuer  
sogar um fast 60 Prozent an. Ein Zuwachs von mehr als 3 Prozent jährlich. Die steigenden Lasten bekommen Eigentümer wie Mieter zu spüren. Denn über die Betriebskostenabrechnung können Vermieter die Grundsteuer zu Recht an die Mieter weitergeben.
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