Recht & Steuern Vermieten & Verwalten Bauen & Renovieren Technik & Energie
navigation_header
Zur Startseite
Kontakt Infoblätter Ortsvereine
Suche
pfeil Suchen
Haus & Grund RSS
Haus & Grund RSSHier können Sie unsere
Pressemitteilungen
als RSS-Feed abonnieren.

weiter
Mitglied werden?
telefonhörerSie erreichen uns rund um die Uhr – auch am Wochenende.
(0180) 55 66 226

(14 Cent/Minute aus dt. Festnetz, höchstens 42 Cent/Minute Mobil)
Haus & Grund-Vereine
OV-Karte Mini
Nach Eingabe Ihrer PLZ ermitteln
wir den nächsten Haus & Grund-Verein in Ihrer Umgebung.

Zur Suche
Extranet für Landesverbände
Benutzer:
Passwort:
Login (SSL-Login)
CoP_Akt. PMs
Aktuelle Haus & Grund
Pressemitteilungen
Pressemitteilung vom 12.03.2010
Drucken Bookmarken
Weiterempfehlen
Schriftgröße

Bundesverfassungsgericht stärkt private Grundeigentümer

Bedeutung der Eigentumsgarantie hervorgehoben

 

„Das Bundesverfassungsgericht hat die Position privater Immobilieneigentümer gegenüber staatlichen Eingriffen gestärkt.“ So kommentiert Rolf Kornemann, Präsident der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland, die gestern bekannt gegebene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Entschädigungsregelung von Grundeigentümern beim Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld (Az. 1 BvR 2736/08). Er sieht in der Entscheidung auch einen Hinweis, dass der Staat Haus- und Grundstückseigentümer nicht so belasten dürfe, dass sich Eigentum nur noch als finanzielle Bürde darstelle. „Dies gilt insbesondere, wenn der Staat Anforderungen an die energetische Sanierung von Wohngebäuden formuliert“, sagte Kornemann.

 

Das aktuelle Urteil hat nach Auffassung von Haus & Grund insbesondere für selbstnutzende Eigentümer eine große Bedeutung. Das oberste deutsche Gericht urteilte, dass Gemeinwohlinteressen hinter der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes zurückstehen müssten, wenn ein Grundstück den wesentlichen Teil des Vermögens des Eigentümers bilde und die Grundlage seiner privaten Lebensführung darstelle.

 

Im zu entscheidenden Fall hatte ein Eigentümer, dessen Hausgrundstück direkt in der Einflugschneise des geplanten Flughafens Berlin-Brandenburg liegt, Verfassungsbeschwerde gegen einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts eingelegt. Dieses hatte die Entschädigungshöhe auf einen Zeitpunkt nach dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses festgelegt. Dagegen richtete sich die Beschwerde, da zu diesem Zeitpunkt der Verkehrswert des Grundstücks bereits um 50 bis 60 Prozent gesunken war. Der Beschwerdeführer verlangte, für Entschädigungszahlungen einen Stichtag vor Erlass des Planfeststellungsbeschlusses festzulegen.

Pressearchiv
Pressemitteilungen und Informationen ab 2002 zum Nachlesen
pfeil weiter
Drucken Drucken Bookmarken Bookmarken Weiterempfehlen Weiterempfehlen Schriftgröße Schriftgröße Impressum Impressum Datenschutz Datenschutz