Fluthilfe-Fonds schnell auf den Weg bringen! |
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Nach BGH-Urteil: Betriebskostenabrechnung wird einfacher |
| Haus & Grund fordert unbürokratische Hilfen für Hauseigentümer |
Vermieter einer Eigentumswohnung können Grundsteuer leichter umlegen |
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| Berlin, 19. Juni 2013 | Berlin, 14. Juni 2013 | |
| „Der Bund und die Länder sollten nun unverzüglich den zugesagten Hilfsfonds auf den Weg bringen, damit den von der Flut betroffenen Hauseigentümern schnell und unbürokratisch geholfen werden kann.“ |
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs können Vermieter von Eigentumswohnungen die Grundsteuer leichter auf den Mieter umlegen. |
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Haus & Grund informiert: 1. Ordentliche Kündigung, § 573 BGB 2. Erleichterte Kündigung, § 573a BGB 3. Außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist 4. Außerordentliche fristlose Kündigung, §§ 543, 569 BGB 5. Ausnahmen » zum Download |
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