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Neue Abgabe, neue Einzugsmethoden
Vor knapp einem Jahr haben sich die Ministerpräsidenten der Länder auf eine neue Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geeinigt. Die Rundfunkgebühren für Fernsehen, Radio, internetfähige Computer und Mobiltelefone sollen ab 2013 durch eine allgemeine Haushaltsabgabe ersetzt werden. Erklärtes Ziel der Reform ist der Abbau von Bürokratie. Tatsächlich werden Vermieter und Verwalter von Wohnungseigentum zu unfreiwilligen Helfern beim neuen Rundfunkbeitrag ...
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Was du nicht willst, dass man dir tu’ ...
Energiekommissar Oettinger hat im Juni 2011 den Entwurf der Energieeffizienzrichtlinie der Europäischen Kommission veröffentlicht. Der Entwurf sieht vor, dass jährlich drei Prozent der Gesamtfläche öffentlicher Gebäude energetisch modernisiert werden müssen. Nun hat der Bundesrat eine kritische Stellungnahme zu diesem Ansinnen vorgelegt. Die Länder greifen zu Argumenten, die uns irgendwie bekannt vorkommen.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen erfordern nach Ansicht der Länder Milliardeninvestitionen, ohne dass erkennbar sei, wie diese finanziert werden sollen. Bei neuen Vorgaben zu Energieeinsparungen müssten in erster Linie das Gebot der Wirtschaftlichkeit und die Kosteneffizienz der geforderten Maßnahmen berücksichtigt werden. Die geforderten Investitionen dürften nicht zu unvertretbaren Kostenbelastungen führen. Eine Pflicht zur (neuerlichen) Sanierung führe zu ökonomisch und ökologisch fragwürdigen Zwangssanierungen. Die Verpflichtung der Mitgliedsstaaten, ab 2014 jährlich drei Prozent öffentlicher Gebäudeflächen zu modernisieren, sei nicht erfüllbar.
Nicht wenige Länder, die sich hier über die energetische Knebelung des öffentlichen Gebäudesektors beklagen, kennen keine Verwandten bei der Formulierung möglichst harter Klimaschutzvorschriften für den privaten Gebäudebestand. Immerhin, das nehmen wir mit Befriedigung zur Kenntnis, schreiben die Lobbyisten der öffentlichen Hand ihre Argumente vollständig bei den privaten Hauseigentümern ab. Uns fällt noch die goldene Regel ein, die vielleicht nicht nur im Privaten, sondern auch in der Politik weiterhilft: Was du nicht willst, dass man dir tu‘… Den Reim kennt auch der Bundesrat.
Andreas Stücke
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